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Die Berater kassieren ab PDF Drucken E-Mail

Immer mehr Fondsgesellschaften buhlen um Anleger – trotzdem steigen die Gebühren

Dass die Kosten beim Fondsinvestment in Form von Ausgabeaufschlag, Verwaltungs- und Depotgebühr eigentlich hätten fallen müssen, zeigt die Entwicklung des Marktes. Mehr und mehr ausländische Fondsgesellschaften drängen auf den deutschen Markt, die Zahl der angebotenen Fonds steigt Jahr für Jahr. Immer öfter können die Anleger bei ihren Banken zwischen den Fondsprodukten verschiedener Investmentgesellschaften auswählen. Nach dem Platzen der Börsenblase sind viele Anleger auf dem Aktien- und Fondsmarkt vorsichtiger geworden. All dies sind Gründe, die schon fast zwingend dafür sprechen, dass die Fondsgesellschaften eigentlich mit günstigen Preisen – sprich: Gebühren – um die Gunst der Anleger kämpfen müssten.

Doch nichts dergleichen ist zu beobachten. So meldet die Fondsanalyse-Agentur Fitzrovia in London, die Gesamtkosten bei den in Deutschland vertriebenen Investmentfonds hätten sich zwischen 1998 und 2003 um rund 20 Prozent erhöht. Die Total Expense Ratio (TER) bezeichnet den Anteil am Fondsvermögen, der jährlich von den Investmentgesellschaften für die internen Kosten, insbesondere in Form der Verwaltungsgebühr, abgezweigt wird. Das bedeutet konkret: Musste ein Privatinvestor vor sechs Jahren bei einer Anlage von 1000 Euro im Durchschnitt aller Fonds noch 14,90 Euro an den Anbieter abtreten, waren es bei gleichem Anlagebetrag im Jahr 2003 bereits 18,10 Euro.

Kaum ging es an der Börse bergab, erklommen die Fondsgebühren deutscher Anbieter immer neue Höhen. Heimlich, still und leise erhöhte die Sparkassen-Investmentgesellschaft Deka zum 1. September 2001 die Verwaltungsgebühren von 30 ihrer damals 180 Investmentfonds. Die Anleger bekamen die Gebührenerhöhungen im Kleingedruckten ihrer Fondsberichte mitgeteilt.

Drei Wochen später zog die HypoVereinsbank-Tochter Activest nach, die immerhin öffentlich zu ihren Gebührensteigerungen stand. Die Ausgabeaufschläge einiger Aktienfonds wurden um ein Viertel von vier auf fünf Prozent erhöht, auch Renten- und Mischfonds verteuerten sich. Am 1. November 2001 erhöhte der zu Allianz und Dresdner Bank zählende Dit die Preise: Die Verwaltungsgebühren wurden laut Presseerklärung auf ein »marktübliches Nivau« angehoben.

Weil es so schön war, hob der Dit ein Vierteljahr später gleich noch die Ausgabeaufschläge an. Fast zeitgleich kündigte die Deutsche-Bank-Investmenttochter DWS eine Erhöhung der Verwaltungsgebühr zum 1. April 2002 an. Etwas länger mit Gebührenerhöhungen wartete die Cominvest – zugehörig zum Commerzbank-Konzern –, doch dort wurden zum 1. Mai 2003 gleich 37 Fonds verteuert, die Verwaltungsgebühr stieg um bis zu 60 Prozent. In diesem Jahr legten bereits wieder Activest und Dit mit neuen Anhebungen nach.

Der Verkauf von Investmentfonds läuft fast immer über Banken

Jüngstes Beispiel ist die zum genossenschaftlichen Verbund zählende Union Investment, die von Oktober nächsten Jahres an Änderungen bei der Verwaltungsgebühr ihrer Fonds angekündigt hat. Zwar werden auch bei einigen Fonds die Gebühren sinken, doch bei den meisten der volumenstarken Flaggschiffe wird der Anleger stärker zur Kasse gebeten als früher. Die Union-Fonds UniGlobal, UniEuroAktien, UniEuropa und UniFonds bringen zusammen rund acht Milliarden Euro Anlagevolumen auf die Waage, alle vier Fonds werden künftig mit 1,2 Prozent statt bislang 1,0 Prozent Verwaltungsgebühr belegt. Damit kassiert die Union Investment allein mit diesen vier Fonds dann rund 16 Millionen Euro zusätzliche Gebühren von ihren Kunden.

Wie kann es sein, dass die Fondsanbieter in Zeiten schärferen Wettbewerbs ihre Preise erhöhen und damit die Gesetze des Marktes scheinbar aushebeln?

Die Lösung erschließt sich nur, wenn klar wird, wo in diesem Markt Angebot und Nachfrage zu finden sind. Denn es ist ein Irrtum, zu glauben, die Fondsgesellschaften seien die Anbieter und die Anleger die Nachfragenden.

Die Kaufentscheidung geschieht nur in den seltensten Fällen so, dass ein Anleger nach sorgfältigem Vergleich den kostengünstigsten und zukunftsträchtigsten Fonds heraussucht und dann in diesen investiert. Eine aktuelle Studie des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) hat ergeben: Der Verkauf von Investmentfonds läuft zu 66 Prozent über Banken, zu 17 Prozent über Versicherungsvertreter und zu 12 Prozent über selbstständige Fondsvermittler und Finanzvertriebe. Discountbroker und Direktvertrieb machen nicht einmal fünf Prozent des Gesamtvolumens aus.

In der Realität sind somit die Banken, Versicherer und Finanzvertriebe die Anbieter des begehrten Zugangs zum Kunden – und dieser steckt zumeist sein Geld in den Fonds, den der Verkäufer als besonders aussichtsreich darstellt. Weil sich mit dem richtigen Einsatz von Rechentricks fast jeder Fonds als besonders renditeträchtig präsentieren lässt, genügt es für den Verkaufserfolg nicht, dass die Fondsgesellschaft besonders gute Produkte im Programm hat. Nur wenn die Provision für den Berater hoch genug ist, kommen die Fonds auf den Empfehlungslisten ganz nach vorn. »Die Provision ist der Treibstoff auf dem Weg zum Kunden«, sagt Norbert Sowa vom Institut für Fondsanalyse (ifa) in Kelkheim.

Kosten des Provisionswettbewerbs bezahlt der Anleger

Viele Alternativen haben die Fondsgesellschaften nicht, um ihre Produkte auf breiter Front an den Markt zu bringen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und die Großbanken teilen sich bereits rund zwei Drittel des Marktes auf. Wer keinen der großen Versicherer wie die Allianz oder die Ergo-Gruppe mit Victoria und Hamburg-Mannheimer an der Hand hat, kann über diesen Kanal nicht allzu viel absetzen. Nicht einmal die »freien Vermittler« sind wirklich frei: Wenn sie sich keiner Vertriebsorganisation wie AWD, DVAG oder MLP unterordnen müssen, wickeln sie ihre Fondsgeschäfte meist über Fondsplattformen ab. Diese sorgen quasi als Großeinkäufer für die Abwicklung und behalten dafür einen Teil der von ihnen üppig ausgehandelten Vermittlungsprovisionen ein.

Folglich stehen die Fondsgesellschaften praktisch als Bittsteller auf der Nachfrageseite und zahlen hohe Provisionen, um bei den Vertrieben den Fuß in die Tür zu bekommen. Mittlerweile wird der Ausgabeaufschlag meist vollständig als Verkaufsprovision an die Vertriebe weitergegeben, üblich ist bereits schon eine jährliche Provision auf den Kundenbestand des Vermittlers von manchmal mehr als 0,5 Prozent des Fondsvermögens. Den Maßstab setzen ausländische Fondsanbieter wie Templeton oder Fidelity, die bei Abschluss und für den Bestand deutlich höhere Provisionen zahlen als die meisten deutschen Investmentgesellschaften.

»Wenn ausländische Anbieter mit hohen Provisionen winken, lässt selbst die Treue der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu ihren familieneigenen Fondsgesellschaften nach«, beobachtet Fondsanalyst Sowa. So erfolgte die jüngste Gebührenerhöhung der Union Investment nicht zuletzt auf Druck einiger Genossenschaftsbanken, wie ein Kenner der genossenschaftlichen Bankenszene bestätigt. Schon heute vermitteln viele Volks- und Raiffeisenbanken Aktienfonds von Templeton und Fidelity, weil sich damit mittelfristig bis zu 30 Prozent mehr Provision als mit den Produkten des Verbunds einstreichen lässt. Nach Brancheneinschätzungen dürfte bei der Union Investment unterm Strich von der Gebührenerhöhung nichts übrig bleiben – die Profiteure sitzen in den Banken.

Als logische Konsequenz bezahlt der Anleger den Provisionswettbewerb mit immer höheren Kosten. Dabei sind die deutschen Anbieter trotz der jüngsten Preiserhöhungen immer noch vergleichsweise günstig. So haben die großen internationalen Aktienfonds der drei deutschen Branchenführer DWS, Deka und Union Investment eine TER zwischen 1,06 und 1,16 Prozent pro Jahr. Der European Growth Fund von Fidelity kostet hingegen 1,98 Prozent, bei der Euro-Version des Templeton Growth liegt die TER sogar bei 2,05 Prozent. Doch nicht nur die Anleger, sondern auch die Fondsmanager zählen zu den Verlierern dieser Entwicklung – denn für sie wird es wegen der steigenden Vertriebskosten immer schwieriger, besser als der Vergleichsindex abzuschneiden.

Quelle: http://zeus.zeit.de/text/2004/45/GS-Fondsparadox

Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand PDF Drucken E-Mail

Beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand handelt es sich um ein Ereignis, mit dem in unserer Gesellschaft nahezu jede/r direkt oder indirekt konfrontiert wird. Wie jeder Übergang bringt auch die Pensionierung Veränderungen mit sich, die Anpassungsleistungen erforderlich machen.

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16.5.04 - 11. AHV Revision abgelehnt PDF Drucken E-Mail

Die Schweizerinnen und Schweizer haben alle drei eidgenössischen Vorlagen - Steuerpaket, AHV-Revision und Mehrwertsteuer-Erhöhung - wuchtig abgelehnt.
 
Der Bundesrat musste damit schon zum zweiten Mal in diesem Jahr eine flächendeckende Niederlage einstecken.
 
 
Der Bundesrat zeigte sich nach dem dreifachen Nein vom Wochenende nicht alarmiert. Bei der komplexen 11. AHV-Revision hätten die Stimmenden aus Unsicherheit vorsorglich ein Nein in die Urne geworfen, sagte Sozialminister Pascal Couchepin. Im Steuerrecht bleibe Handlungsbedarf, sagte Finanzminister Hans Rudolf Merz.

An diesem Abstimmungs-Wochende habe niemand gesiegt, sagte Couchepin, weder Bundesrat, Parlament, noch die Rechte oder die Linke. Im Zweifelsfall sagten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Nein. Zudem hätten sie die Dringlichkeit der 11. AHV-Revision angesichts der noch guten Zahlen des Sozialwerks nicht eingesehen.
 
Volk will den Sozialstaat nicht zurückfahren
Der Abstimmungs-Sonntag endete für Bundesrat und Parlament mit einer beispiellosen Niederlage: Quer durch die Schweiz sagten alle Kantone zu sämtlichen drei Vorlagen Nein.

Rund zwei Drittel des Stimmvolkes lehnten das Steuerpaket, die 11. AHV-Revision und die Mehrwertsteuervorlage ab. Die Stimmbeteiligung war mit 50,3% überdurchschnittlich hoch.

Mit den höchsten Nein-Stimmen-Anteilen wurden die 11. AHV-Revision und das Steuerpaket in der Romandie abgelehnt. Bei der Mehrwertsteuer gab es weniger ausgeprägte regionale Unterschiede.

Der Versuch der rechtsbürgerlichen Kräfte, den Sozialstaat zurückzufahren, ist nach Einschätzung des Politologen Werner Seitz mit der Abstimmung vom Wochenende gescheitert. In diesem Sinne bedeute der Urnengang sicher einen Richtungsentscheid.
 
Niederlage für neuen Bundesrat
In einem polarisierten Umfeld sei ein klar rechtsbürgerlicher Kurs offensichtlich nicht mehrheitsfähig, erklärte Seitz vom Bundesamt für Statistik. Für Seitz war das dreifache Nein auch ein Votum gegen den neuen, "nach rechts gerückten" Bundesrat.

Wurden Behörden-Vorlagen bisher in eidgenössischen Abstimmungen meist angenommen, so musste die Regierung dieses Jahr schon zum zweiten Mal eine flächendeckende Niederlage einstecken.

Zwar stammten die drei Vorlagen aus der früheren Legislatur. Aber die beiden neuen der politischen Rechten zugeordnete Exponenten des Bundesrates - Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz - setzten sich besonders dafür ein. In diesem Sinne könne man von einer Niederlage des neuen Bundesrates sprechen, sagte Seitz.
 
Zum ersten Mal eine AHV-Revision abgelehnt
Die 11. AHV-Revision ist die erste, die vom Volk abgelehnt wurde. Die beiden letzten Revisionen waren in der Volksabstimmung klar angenommen worden. Über die vorangegangenen acht Revisionen (von 1951 bis 1973) wurde nicht abgestimmt.

Die nun abgelehnte Gesetzesrevision sah verschiedene Massnahmen vor, mit denen die AHV jährlich um 925 Mio. Franken entlastet werden sollte. Rund die Hälfte dieser Einsparungen sollte durch die Anpassung des Rentenalters der Frauen von heute 64 an jenes der Männer (65) erreicht werden.

Weitere Massnahmen: Witwen- und Witwerrenten sollten schrittweise von 80 auf 60% einer Altersrente gesenkt werden, die Waisenrenten wären erhöht worden. Zusätzlich war geplant, die AHV-Renten nicht mehr alle zwei, sondern nur noch alle drei Jahre der Teuerung anzupassen.
 
Überladenes, kompliziertes Steuerpaket
"Besonders beim Steuerpaket hatten wir es mit einer sehr komplizierten Vorlage zu tun", sagte Emanuel von Erlach, Politologe an der Universität Bern im Gespräch mit swissinfo. "Es ist klar, die Politik kann dem Stimmbürger nicht mehr länger solche Pakete verkaufen."

Aber auch inhaltlich sei die Steuervorlage problematisch gewesen, so Werner Seitz. Im Verlauf der parlamentarischen Debatte hatte sich eine klare rechtsbürgerliche Linie durchgesetzt - in Richtung weniger Staat und Umverteilung. Gegen diesen rechtsbürgerlichen Kurs habe es ein klares Nein gegeben.

Für Seitz zeigte sich eine ähnliche Entwicklung wie beim Avanti- Gegenvorschlag, der im Februar zur Abstimmung gelangte: Auch dort seien die nachträglichen Korrekturen des Parlaments (Stichwort: zweite Gotthard-Röhre) ziemlich einseitig gewesen. Sie brachten die Vorlage zu Fall. "Es bekommt einer Vorlage nicht, wenn das Parlament sie zu einseitg abändert", so Seitz.

Das Steuerpaket sollte Familien und Verheiratete finanziell entlasten. Ein Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums, die Abschaffung des Eigenmietwertes, sollte steuerliche Vereinfachungen und gezielte Entlastungen in der Wohneigentums-Förderung bringen.
 
Auch Erhöhung der Mehrwertsteuer klar abgelehnt
Am wenigsten umstritten war im Vorfeld der Abstimmung die Vorlage, die durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer die Finanzierung von AHV und IV sichern wollte.

Konkret sollte die Mehrwertsteuer für die IV ab 2005 um 0,8% auf 8,4% angehoben werden. Für die AHV sollte die Massnahme (plus 1,0%) frühestens 2009 – und nur bei Bedarf – greifen.

Weil die Massnahme für die AHV eine Steuer auf Vorrat sei, hatten sich rechtsbürgerliche Parteien gegen die Vorlage ausgesprochen. Dass die IV Geld nötig hat, ist jedoch unbestritten.

Weil aber auch diese Vorlage als Paket geschnürt wurde, konnten sich Volk und Stände nicht einzeln zu den beiden Punkten äussern. Eine Tatsache, die nun der Anhebung der Mehrwertsteuer den Kopf kostete.

Quelle: swissinfo und Agenturen 


URL dieses Artikels
http://www.swissinfo.org/sde/swissinfo.html?siteSect=105&sid=4938497 

Links:
Volksabstimmung vom 16.05.2004:   http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/20040516/index.html
Resultate Steuerpaket:   http://gis.swissinfo.org/abstimmung/html/kant.htm?0=german&1=3
Resultate AHV Revision:   http://gis.swissinfo.org/abstimmung/html/kant.htm?0=german&1=1 
Resultate Mehrwertsteuer:   http://gis.swissinfo.org/abstimmung/html/kant.htm?0=german&1=2 
Gfs-Forschungsinstitut:   http://www.gfsbern.ch/hoch011.php
swissinfo Abstimmungs-Special:   http://www.swissinfo.org/sde/swissinfo.html?siteSect=310
Erstanalyse des Gfs-Forschungsinstituts: : http://www.gfsbern.ch/pub/erstanalyse-16052004.pdf
 

23.4.04 - Länger arbeiten bringt mehr Rente PDF Drucken E-Mail

Das flexible Rentenalter machts möglich: Wer freiwillig länger arbeitet und später in Pension geht, erhält für den Rest seines Lebens höhere Renten von AHV und Pensionskasse.

Noch nie war die Generation der jetzt 65 Jährigen so fit wie heute. Und noch nie war die durchschnittliche Lebenserwartung höher. Obwohl der Gesundheitszustand der 60- bis 70-Jährigen immer besser wird, sind Frühpensionierungen im Trend. Das flexible Rentenalter wird von vielen genutzt, die es sich heute dank der Kombination von AHV, Pensionskassenguthaben, dritter Säule, persönlichen Ersparnissen oder Erbschaften leisten können.

Das flexible Rentenalter bietet aber nicht bloss die Chance, vorzeitig in Pension zu gehen. Wer einen Job hat, kann auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiterarbeiten und damit seine Altersvorsorge finanziell komfortabler gestalten. Nicht alle wollen möglichst rasch ihre Arbeit an den Nagel hängen. Jene, die auch im Pensionsalter noch eine Aufgabe möchten und Spass daran haben, weiterzuarbeiten, sind heute in der Minderheit. Doch es gibt sie. Zunehmend beliebt wird ein gleitender Übergang von der Vollzeitstelle über Teilzeitarbeit zur Rente.

Noch sind es vor allem Wissensarbeiter, Spezialisten, Kreative und Selbstständige, deren Arbeitskraft auch im Rentenalter gefragt ist. Doch die Situation auf dem Arbeitsmarkt könnte sich in Zukunft grundlegend ändern. Denn schon in wenigen Jahren rücken weniger junge Arbeitskräfte nach als in Rente gehen. Ohne stärkere Einwanderung wird deshalb die Zahl der 15- bis 64-Jährigen in der Schweiz ab etwa 2015 zurückgehen; das Angebot an Arbeitskräften für die Wirtschaft dadurch knapp werden. Gut möglich, dass die Unternehmen dann ältere Arbeitnehmer dazu motivieren werden, noch ein Jahr oder zwei Jahre anzuhängen.

10, 20 oder 30 Prozent mehr Rente ...
Wer freiwillig länger arbeitet, kann damit seine Altersvorsorge verbessern. Schon bisher liess sich der Bezug der AHV-Rente um eins bis maximal fünf Jahre aufschieben. Wer das tut, erhält danach zeit seines Lebens eine höhere AHV-Rente. Während des Aufschubs kann die Rente nach freier Wahl abgerufen werden. Man muss sich nicht im Voraus auf eine feste Aufschubdauer festlegen. Mit der Verschiebung des Rentenbezugs erhöht sich die spätere Rente. Der Zuschlag beträgt zwischen 5,2 nach einem bis zu 31,5 Prozent nach fünf Jahren Aufschub.

Sofern das Volk die 11. AHV-Revision am 16. Mai annimmt, gibt es für die Versicherten noch mehr Wahlmöglichkeiten, um die Altersvorsorge auf die persönlichen Bedürfnisse masszuschneidern. So lassen sich zum Beispiel künftig auch halbe Altersrenten vorbeziehen oder aufschieben.

... auch von der Pensionskasse
Altersguthaben aus der zweiten Säule, die auf Freizügigkeitskonti Zins bringen, darf man bis zum 70 Altersjahr dort liegen lassen. Im Bereich der Pensionskassen jedoch war das flexible Rentenalter, für jene, die länger arbeiten wollen, von Kasse zu Kasse bisher unterschiedlich geregelt. Unterschiede gab es bisher auch in der Praxis der Steuerbehörden von Kanton zu Kanton. Mit der 11. AHV-Revision würde nun der Aufschub der Pensionierung für die zweite Säule einheitlich geregelt. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass der Bezug der halben oder ganzen Altersleistung analog zur AHV bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden kann.

Wer später in Rente geht, erhält dadurch von der Pensionskasse eine höhere Altersleistung. Das Altersguthaben wächst durch die zusätzlichen Zinserträge weiter an. Wegen des Zinseszinseffektes bringen die letzten Arbeitsjahre vor der Pensionierung den grössten Zuwachs des Altersguthabens.

Wird das Altersguthaben später in eine Rente umgewandelt, wird ein höherer Rentenumwandlungssatz als bei der ordentlichen Pensionierung verwendet. Für jene, die länger arbeiten und ihre Pensionskassenrente später beziehen, gibt es höhere Rentenzahlungen bis an ihr Lebensende. Die Erhöhung der Pensionskassenrenten entspricht etwa dem Effekt, den der Aufschub der AHV-Rente hat.

Rentenaufschub spart Steuern
Wer immer noch ein Arbeitseinkommen erzielt, während er schon Rente bezieht, wird wegen des höheren steuerbaren Einkommens vom Fiskus stärker zur Kasse gebeten. Wer sich deshalb entscheidet, über den Zeitpunkt des Pensionierungsalters hinaus zu arbeiten, kann mit dem ganzen oder halben Aufschub der AHV- oder BVG-Rente Steuern sparen.


 
Von aktiven Alten profitieren alle

Wenn mehr fitte Alte wenigstens bis zum ordentlichen Pensionierungsalter oder sogar darüber hinaus arbeiten würden, könnten davon auch alle andern profitieren. Eine stärkere Beteiligung älterer Arbeitnehmer bringt nämlich zusätzliche Einnahmen für die Sozialversicherungen und den Staat.

Mehr erwerbstätige Alte führen keineswegs zu höherer Arbeitslosigkeit, sondern lassen im Gegenteil die Wirtschaft und damit das Jobangebot für alle wachsen. Den Beweis dafür haben in den letzten Jahrzehnten die Frauen geliefert, die ihre Erwerbsquote massiv gesteigert haben, ohne dass der Volkswirtschaft deswegen die Arbeit ausgegangen wäre.

Schafft der Staat Anreize für Frühpensionierungen, verschärft er damit die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungen und bremst zudem das ohnehin schon schwache Wachstum der Volkswirtschaft.

 Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/geld/arbeit/369958.html

24.2.04 - Ausgewogene Lösung für eine solide und starke AHV/IV PDF Drucken E-Mail

Medienmitteilung vom 24. Februar 2004

Ausgewogene Lösung für eine solide und starke AHV/IV

Am 16. Mai stimmt die Schweiz über die finanzielle Sicherung der AHV und der Invalidenversicherung ab: Die 11. AHV Revision beinhaltet gezielte Einsparungen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV und IV bringt zusätzliche Einnahmen. Der Bundesrat unterstützt dieses ausgewogene Paket. Als Alternativen kämen eine Erhöhung der Lohnprozente oder eine Kürzung der Renten in Frage, denn weder das Wirtschaftswachstum alleine noch der Einsatz des Nationalbankgoldes lösen das Finanzproblem der 1. Säule. Das BSV hat, auf Anfrage, die Kosten dieser Alternativen gerechnet.

Noch ist die Finanzierung der AHV solide. Sie muss aber in absehbarer Zeit mit gezielten Massnahmen gesichert werden, weil infolge der steigenden Lebenserwartung und der gesunkenen Geburtenrate immer weniger Beitragszahlende immer mehr Renten finanzieren müssen. Ohne gezielte Eingriffe werden die Reserven der AHV voraussichtlich ab 2009 oder 2010 stark sinken und innert einiger Jahre aufgebraucht sein. Die finanzielle Lage der IV hingegen ist bereits heute prekär, weil die Zahl der IV-Rentner/-innen stetig zunimmt. Die rasante Zunahme der Schulden und Schuldzinsen der IV muss gebremst werden: 2003 war die IV mit 4,5 Milliarden Franken verschuldet. Ende dieses Jahres dürften es über 6 Milliarden sein.

Mit der Mehrwertsteuervorlage zeigen Bundesrat und Parlament den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den gesamten Finanzbedarf für AHV und IV für die kommenden Jahre auf. Die IV braucht zusätzliche Finanzen bereits ab 2005. Bezüglich der AHV handelt es sich nur um eine verfassungsmässige Ermächtigung. Es werden keine Steuern auf Vorrat erhoben. Sollte die AHV in den Jahren 2009 oder 2010 auf das Mehrwertsteuerprozent angewiesen sein, haben das Parlament und bei einem fakultativen Referendum nochmals die Stimmbürger/-innen das letzte Wort.

Je länger die Massnahmen - d.h. die 11. AHV-Revision und die Mehrwertsteuererhöhung für AHV und IV - hinausgeschoben werden, um so grösser wird der finanzielle Druck. Weder die Wirtschaftsentwicklung noch die Verwendung des Nationalbankgoldes sanieren die 1. Säule dauerhaft. Müsste die AHV ohne die Massnahmen der 11. AHV Revision und ohne die Mehrwertsteuererhöhung konsolidiert werden, müsste dies entweder über eine Erhöhung der Lohnprozente oder eine generelle Senkung der Renten erfolgen. Unter Annahme eines durchschnittlichen Wirtschaftswachstums von 1 Prozent (durchschnittlich 0,9% zwischen 1990 und 2000) würde dies für das Bezugsjahr 2020 bedeuten, entweder den Beitragssatz von 8,4 auf

11,5 Prozent zu erhöhen oder die Mindestrente um 18 Prozent von heute 1055 Franken auf 859 Franken zu kürzen.

Tabelle: Mehrbedarf der AHV gegenüber 20
 

In Prozenten zur AHV-Lohnsumme

Mehrbedarf

Anwendbarer Beitragssatz

20030.08.4
20101.19.5
20152.210.6
20203.111.5
Kürzung der Rentenhöhe zur Konsolidierung der AHV-Rechnung
 

Minimalrente im Vergleich zu heute

Maximalrente im Vergleich zu heutein %
2003105521100
2010100120025.1
2015919183812.9
2020859171818.6
Keine echten Alternativen

An einer Anhebung der Mehrwertsteuer-Sätze zu Gunsten von AHV/IV führt kein Weg vorbei. Echte Alternativen fehlen:

Eine Verwendung der frei werdenden Goldreserven der Nationalbank, wie sie gegenwärtig im Parlament diskutiert wird, würde die Sozialwerke nicht sichern, sondern könnte im besten Fall die Erhöhung der MWST für die AHV um ein paar Jahre hinausschieben. Theoretisch wäre jährlich mit einem Ertrag von maximal 500 Millionen Franken aus dem verkauften und reinvestierten Gold zu rechnen. Gemessen an den rund 30 Milliarden Franken jährlichen Ausgaben der AHV würden damit die AHV-Finanzen nicht nachhaltig entlastet.

Bundesamt für Sozialversicherung
Presse- und Informationsdienst

 
Auskünfte:

Tel. 031 322 91 10
Werner Gredig, 
Bundesamt für Sozialversicherung

Quelle: http://www.bsv.admin.ch/aktuell/presse/2004/d/04022402.htm

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