Home
Partnerschaft
Finanzielle Fragen
Pensionierungszeitpunkt
Gesundheit & Alter
Pensionierung als...
Partner / -in
Kinder
Unternehmer
Migrant / Ausländer
unsere Partner
Vorsorgeprodukte
Fondsanbieter
Info
News
Buchtipps
Links
Gedichte
hilfreiche Adressen
Über uns
suchen

Arbeit im Alter soll sich lohnen PDF Drucken E-Mail

Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion von Trix Heberlein (Zürich, fdp.) überwiesen, Anreize zu schaffen, dass ältere Arbeitnehmende über das Pensionsalter im Erwerbsleben bleiben.  

Die bisherige Diskussion habe gezeigt, dass allgemeinverbindliche Regelungen wie Rentenalter 67 nicht zielführend seien, argumentiert Heberlein. Deshalb seien individuell wirkende Anreizsysteme in den Sozialversicherungen, im Arbeitsmarkt und im Steuerrecht gefragt.

Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegenzunehmen. Er sei sich bewusst, dass wegen der Alterung der Bevölkerung die Partizipation älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden müsse. Er lehnt aber eine AHV-Zusatzrente für erwerbstätige Rentner ab.

Der Bundesrat spricht sich auch gegen einen Vorzugssteuertarif für Einkommen ab dem ordentlichen Rentenalter aus. Diese Massnahme stehe im Widerspruch zu den verfassungsmässigen Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Mit diesen Einschränkungen war Heberlein nicht zufrieden. Der Bundesrat müsse einen ganzen Fächer von Anreizen erarbeiten, damit die Gesellschaft die demographischen Herausforderungen bewältigen kann.

Altersvorsorge - Der truegerische Hype um Renten- und Lebensversicherungen PDF Drucken E-Mail

Altersvorsorge - Der trügerische Hype um Renten- und Lebensversicherungen

Lebens- oder Rentenversicherungen sind nach wie vor die häufigste Form der Altersvorsorge in Deutschland. Die beste Wahl sind sie deshalb aber noch lange nicht: Die Renditen sind mager und die Verträge ausgesprochen unflexibel.

Kapitalbildende Versicherungen wie Lebens- und Rentenversicherungen sind für viele Deutsche die erste Wahl bei der Altersvorsorge. Statistisch gesehen hat jeder Deutsche eine solche Police - vom Baby bis zum Greis. Allerdings sind Versicherungen oft nicht die beste Lösung für eine rentable und lukrative Altersvorsorge.

Die Renditen sind in vielen Fällen mager und die Vorsorge per Versicherung ist unflexibel. Zudem werden die Verträge oft nicht durchgehalten: Jeder zweite Vertrag wird vorzeitig gekündigt - mit teilweise horrenden Verlusten für die Sparer. Alles das spricht gegen die Vorsorge mit einer privaten Renten- oder Lebensversicherung.

Dazu kommt, dass die Steuervorteile für dieses Versicherungsmodell für Neuverträge ab Januar 2005 stark zusammengestrichen wurden. Konnte früher die gesamte Auszahlung steuerfrei eingesteckt werden, sind es jetzt im besten Fall noch 50 Prozent, die bei einer Auszahlung der angesparten Summe steuerfrei an den Versicherungssparer fließen. Laufen die Verträge weniger als zwölf Jahre und erfolgt die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr, muss sogar der volle Gewinn versteuert werden. Auch von einer monatlichen Rente müssen die Sparer einen Teil abgeben, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet.

Zudem ist die früher vor allem für Selbstständige interessante Möglichkeit, die Beiträge steuerlich geltend zu machen, für Neuverträge nicht mehr relevant. Konnten Selbstständige früher die Beiträge nämlich bis zu einer Summe von rund 5000 Euro (Verheiratete bis rund 10.l000 Euro) absetzen, so sind es jetzt maximal noch 2400 Euro.

Schonfrist bei alten Versicherungen

Nur bei alten Versicherungen gibt es noch eine Schonfrist: Bis zum Jahre 2019 prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob die alte Regelung des Jahres 2004 vorteilhafter ist und berücksichtigt dann den günstigeren Betrag. Bei neuen Versicherungen gilt dagegen: Die absetzbaren 2400 Euro werden in aller Regel schon durch die Krankenversicherungsbeiträge aufgezehrt, so dass für die Kapitalversicherungen kein Geld mehr übrig bleibt.

Etwas besser in der Bewertung kommen Kapitalversicherungen weg, die als private Rentenversicherung die Erfordernisse der Rürup-Rente erfüllen. Das Rürup-Modell sieht im Alter wie die gesetzliche Rente eine regelmäßige und lebenslange Leibrente vor. Gleichzeitig locken die Rürup-Versicherungen mit Steuervorteilen in der Ansparphase: Teile der Beiträge können steuermindernd abgesetzt werden.

Dafür hat die Rürup-Rente allerdings auch ein paar zumindest mittelgroße Haken wie zum Beispiel die strikten Einschränkungen: Sie darf nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar und nicht verleihbar sein, das heißt, der Sparer ist nicht mehr Herr über sein Geld.

Britische Lebensversicherungen gelten als das Musterbeispiel erfolgreicher Versicherungs-Geldanlagen. Die Renditeerwartungen liegen viel höher als die der deutschen Lebensversicherer: Bis zu zwölf Prozent jährlich werden in der Regel versprochen, weil die Kundengelder stärker als in Deutschland an der Börse investiert werden. Solche Versprechen macht kein deutscher Lebensversicherer. Doch ob die hohen Renditen wirklich erreicht werden, garantiert niemand.

Wer sich für die britischen Policen wegen der hohen Rendite interessiert, sollte deshalb erst einmal die Alternativen prüfen. So besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, fondsgebundene Versicherungen abzuschließen, die dann ebenfalls stärker börsenorientiert investieren. Besonders interessant sind Policen nach dem Riester-Modell: Bei diesen fondsgebundenen Versicherungslösungen bekommen die Sparer die Garantie, dass am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge und die Zulagen vom Staat auf jeden Fall ausgezahlt werden. Das sichert zwar noch keine Top-Rendite, aber zumindest eine Kapitalgarantie mit kleiner Rendite.

Andere Laender, andere Sitten - In Japan ohne Frau und Arbei PDF Drucken E-Mail

Wenn Männer nach der Pensionierung als «Sperrmüll» vor das Haus gestellt werden

In Japan häufen sich die Scheidungen unter pensionierten Ehepaaren. Fast immer sind es dabei die Frauen, die eine Trennung beantragen, um einen Lebensabend ohne die Bürde eines gelangweilten und unbeholfenen Ehegatten geniessen zu können.
 
Ihren Namen will sie nicht in der Zeitung lesen. Gleichwohl erzählt Masako Yamada, wie wir die 59-Jährige nennen wollen, freimütig von ihrem Plan. Einem Plan, den man der zierlichen Frau, die in der Nähe der japanischen Stadt Kanazawa in vermeintlicher Perfektion die Rolle der fürsorglichen Ehefrau und Mutter spielt, gar nicht zutrauen mag. Seit über zehn Jahren nämlich, erzählt Yamada, zwacke sie vom Salär ihres Ehemanns jeden Monat einen Betrag ab, lege diesen auf die Seite und träume davon, in einigen Jahren, wenn der Gatte in Pension gehen wird, genügend Geld beisammen zu haben, um die Scheidung einreichen und einen gemütlichen Lebensabend geniessen zu können - ohne materielle Sorgen und vor allem ohne nervtötenden Ehemann. Die Pensionierung warte sie ab, weil ihr Mann dann vom Arbeitgeber eine einmalige Zahlung in der Höhe von zwei Jahreslöhnen erhalten werde, und von diesem Geld beanspruche sie selbstverständlich noch ihren Teil.
Ehegatten als Krankmacher

Yamada ist keinesfalls die einzige Japanerin, die sich ein Leben mit einem pensionierten Gatten nicht vorstellen kann oder nicht vorstellen will. In keinem anderen Alterssegment nehmen in Japan die Scheidungsraten stärker zu als bei den Rentnern. Hat sich die Zahl der Scheidungen von Paaren, die seit über 20 Jahren verheiratet sind, in den zwei Jahrzehnten seit 1985 verdoppelt, ist bei Paaren mit einer mindestens 30 Jahre langen Ehegeschichte gar eine Vervierfachung zu beobachten. Praktisch immer sind es dabei die Frauen, die eine Trennung beantragen. Eine Abschwächung des Trends ist kaum zu erwarten. Die demographische Entwicklung und gesetzliche Reformen legen eher das Gegenteil nahe: So werden zwischen 2007 und 2009 knapp 7 Millionen «Babyboomer» aus den geburtenstarken Jahrgängen zwischen 1947 und 1949 pensioniert. Ausserdem tritt 2007 ein Gesetz in Kraft, das geschiedenen Ehefrauen den hälftigen Anteil an der Rente des Ehemanns zusichert; das finanzielle Risiko einer Trennung wird somit für Frauen zusehends kleiner.

Das Thema der sogenannten «Scheidungen im reifen Alter» hat sich in Japan einen prominenten Platz in der Öffentlichkeit erobert. Nicht nur TV- Soaps - in Japan ein zuverlässiger Indikator für Volkes Sorgen - widmen sich mit einem nicht zu knappen Mass an Dramatik dem Phänomen. Auch in den Buchläden ist längst ein breites Angebot an Ratgeberliteratur verfügbar. Selbst ein Krankheitsbild haben japanische Mediziner definiert für Frauen, die unter der Bürde pensionierter Gatten leiden: «Retired Husband Syndrom» - kurz: RHS - nennt sich die Stresserkrankung, an deren Symptomen laut Schätzungen 60 Prozent aller japanischen Ehefrauen mit Männern im Ruhestand leiden. Die krankmachenden Pensionäre werden vom weiblichen Volksmund denn auch mit üblen Namen beschimpft: etwa als «Sperrmüll», weil schwierig zu entsorgen, oder als «feuchtes Laub», da lästig an den Schuhen klebend. Jede japanische Frau weiss, was gemeint ist.
Keine gemeinsamen Erlebniswelten

Selbstverständlich stellt der Ruhestand nicht nur japanische Ehen vor Herausforderungen. Dem Problem kommt hierzulande aber aus kulturellen Gründen besonderes Gewicht zu. So ist für manchen Japaner die Lebenswelt deckungsgleich mit der Arbeitswelt: Mit den Firmenkollegen wird nicht nur die Arbeitszeit geteilt, sondern ebenso der Feierabend beim Umtrunk oder das Wochenende beim Golfspiel. Nicht selten verbringt man selbst die wenigen Ferientage - sofern diese eingezogen werden - mit Mitarbeitern, derweil die Ehefrau mit Freundinnen umherreist. Entsprechend kühl ist das emotionale Verhältnis zwischen Partnern, die kaum Erlebniswelten teilen. Und entsprechend tief ist das Loch, in das pensionierte Männer fallen, die während ihrer Erwerbstätigkeit keine Zeit für Hobbys oder Freunde ausserhalb der Firma finden. Manch einer bekämpft die Langeweile, indem er seiner Frau bei der Hausarbeit dreinredet oder von ihr Rechenschaft verlangt über jede Minute, die sie ausserhalb des Hauses verbringt.

Während die Männer etwaige Mühe haben, etwas Sinnvolles mit ihrer neu gewonnenen Zeit anzufangen, kennen die Frauen kaum Langeweile. Viele von ihnen haben trotz Belastung durch Haushalt und Kinder während Jahrzehnten gearbeitet oder Privatkurse besucht, andere waren in Vereinen engagiert. Gemeinsam ist ihnen, dass sie über ein dichtes Beziehungsnetz verfügen, das sich auch im Rentenalter als reissfest erweist. Das ist umso wertvoller, als in Japan - dem Land mit der höchsten Lebenserwartung - eine Frau von 60 Jahren statistisch noch mit 26 weiteren Lebensjahren rechnen darf. Da wiegt die Frage nach der Ausgestaltung des Lebensabends entsprechend schwer. Wenn die Antwort immer öfter zugunsten einer Scheidung ausfällt, dann auch aufgrund der soliden Finanzlage der Rentner. Im sparfreudigen Japan verfügt jedenfalls keine andere Altersschicht über ähnlich hohe Kaufkraft. Und manche Ehefrau äufnet - wie eingangs erwähnt - schon zu Friedenszeiten eine geheime «Kriegskasse». Die Gatten wissen von diesen als «Hesokuri» bezeichneten Geldern zumeist nichts, zumal die Verwaltung des Monetären in Japan eine traditionelle Domäne der Ehefrau darstellt.
Isoliert und unbeholfen

Das japanische Sprichwort, wonach ein guter Ehemann ein gesunder Mann ausser Hause ist, dürfte auch Nippons Männern geläufig sein. Dennoch trifft es die Rentner oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel, wenn sie sich nach ihrer Pensionierung im eigenen Haus breitzumachen beginnen und plötzlich mit der Forderung nach einer Scheidung konfrontiert werden. Viele begreifen die Welt nicht mehr, zumal sie es während Jahrzehnten als ausreichenden Liebesbeweis betrachteten, ihre Berufspflicht zu erfüllen, also bis spätabends zu arbeiten und Ende Monat den Lohn der Ehefrau abzuliefern. Der Schock ist dabei ein doppelter: Zur sozialen Isolierung - mit dem Austritt aus der Firma löst sich gleichsam das eigene Beziehungsnetz auf - gesellt sich die Unbeholfenheit in Alltagsdingen. Da für Japans Ehemänner der Haushalt in aller Regel Terra incognita darstellt, ist manch einer nicht einmal in der Lage, sich einen Tee zu kochen, geschweige denn seine Kleider zu waschen.

Wen wundert es da, dass neuerdings Kurse, die Lebenshilfen für Jungpensionäre anpreisen, wie Pilze aus dem Boden schiessen. Den Senioren soll mehr Unabhängigkeit in der dritten Lebensphase antrainiert werden, etwa mit Kursen in Kochen, Putzen oder partnerschaftlicher Kommunikation; Letztere wohl mit dem Ziel, das maskuline Ehevokabular über die drei klassischen Imperative «Bad! Essen! Bier!» hinaus zu erweitern. Die Zeichen der Zeit erkannt haben jene «Salarymen», die sich bereits im Erwerbsalter in Scheidungsprophylaxe üben. Die Tageszeitung «Asahi» berichtete kürzlich von einer Selbsthilfegruppe, in der Männer nach Wegen suchen, um dem Schicksal zu entgehen, von der Gattin dereinst als «Sperrmüll» entsorgt zu werden. Die Gruppenmitglieder - die meisten Mitte fünfzig - erhalten dabei verschiedene Grade «ehelicher Erleuchtung» zugeteilt. Zum fünften Grad auf der Skala von eins bis zehn reicht es jenen, die händchenhaltend mit der Ehefrau einen Spaziergang absolvieren können. Der zehnte und somit schwierigste Grad gebührt jenen, die der Gattin ein «Ich liebe dich» anzuvertrauen vermögen, ohne gleich zu erröten; dies soll bisher noch keinem der 250 eingeschriebenen Mitglieder gelungen sein. Die Rückeroberung ihrer Ehefrauen ist für die angehenden Pensionäre - und potenziellen Scheidungsopfer - ein hartes Stück Arbeit.

Quelle: www.nzz.ch

BVG-Zinssatz bleibt bei 2,5 Prozent PDF Drucken E-Mail
Der Bundesrat verzichtet trotz des guten Börsenjahrs 2005 darauf, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge zu erhöhen.

Der Mindestsatz für die Verzinsung der Altersguthaben in der Zweiten Säule bleibt 2007 bei 2,5 Prozent. Der Bundesrat hat dies beschlossen, weil die Pensionskassen zurzeit nicht genügend hohe Renditen erziele.

Mit ihrem Entscheid folge die Landesregierung der BVG-Kommission, die sich bereits im Juni mit 13 zu 6 Stimmen für die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 2,5 Prozent ausgesprochen hatte. 

Aufgrund der aktuellen Daten sei eine Anhebung des Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt, teilt der Bundesrat mit. Die positive Entwicklung der Aktienmärkte von 2005 werde nämlich durch die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr 2006 relativiert.

2005 Plus 10 Prozent
Laut Bundesrat muss der Mindestzinssatz vorsichtig festgelegt werden, weil er von allen Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt mehrerer Jahre erreicht werden sollte. Selbstverständlich könnten die Pensionskassen bei guter finanzieller Lage auch eine Verzinsung über dem Mindestsatz gewähren.

Beim Entscheid über den Mindestzinssatz stützt sich der Bundesrat jeweils insbesondere auf das langfristige Mittel der siebenjährigen Bundesobligationen. Dieses liegt derzeit bei rund 2,7 Prozent. Berücksichtigt werden zudem die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen.

Hier waren die Renditen im ersten Halbjahr 2006 ungenügend. Der Pictet BVG-Index 93 mit einem Aktienanteil von rund 25 Prozent wies eine Performance von minus 1,85 Prozent aus, nachdem 2005 ein Plus von 10,4 Prozent gemeldet worden war. Watson Wyatt geht von einer Performance der Pensionskassen von minus 0,3 Prozent im ersten Semester aus.

Laut Bundesrat relativiert diese negative Entwicklung das gute Ergebnis des Vorjahres. Viele Vorsorgeeinrichtungen müssten eine jährliche Performance von über 4 Prozent erreichen, um nicht die Reserven antasten zu müssen.

SGB enttäuscht
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) reagierte enttäuscht auf den Entscheid: Der Bundesrat mache damit den Versicherungen auf Kosten der Versicherten ein Millionengeschenk, heisst es in einem Communiqué. Eine Anhebung auf «mindestens 2,75 Prozent» wäre laut SGB gerechtfertigt gewesen.

Von einem «vernünftigen Entscheid» sprechen hingegen die Versicherer. Weil der Mindestsatz jeweils für zwei Jahre gelte, müsse er vorsichtig bestimmt werden, schreibt der Schweizerische Versicherungsverband. Ein tiefer Satz ermögliche Anlagen mit höheren Renditeaussichten für die Versicherten.

Bundesrat will Säule 3c prüfen PDF Drucken E-Mail
Der Bundesrat steht der Idee einer "Säule 3c" zur privaten Finanzierung der Pflege im Alter positiv gegenüber. Er hat eine entsprechende FDP-Motion angenommen.Nach der Motion sollten Bürger steuerbegünstigt Geld in ein Vorsorgekonto "Säule 3c" einzahlen können. Das angesparte Kapital ev. begrenzt auf einen Maximalbetrag könnte dann im Alter zur Deckung der Pflegekosten dienen
.Der Bundesrat will den Vorschlag der FDP noch näher prüfen. Besonderen Wert will er darauf legen, dass nicht nur ein kleiner Bevölkerungsteil von dem Modell profitieren würde.
<< Anfang < Vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Nächste > Ende >>

Ergebnisse 28 - 36 von 252

Unser Buchtipp:

 

Copyright 2004 - 2005 diePensionierung.ch. All rights reserved.diePensionierung.ch dankt für Ihren Besuch Informationen und Wissenswertes für Unternehmen, Verbände, öffentliche Ämter und Privatpersonen zur Vorbereitung auf die Pensionierung inkl. Pensionierungskurse, Pensions- und Vorsorgeplanung. weitere Themen : Hypothek, Baufinanzierung, Immobilien finanzieren, Zinsen, Darlehen, feste Hypothek, variable Hypothek, LIBOR, Todesfall, Trauer, Todesanzeige / Danksagung, Autoversicherung: Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Insassenversicherung, Lebensversicherung, Dritte Säule, Pensionierung, AHV, Scheidung,Divorce, automobile and car insurance, Frühpensionierung, Privatdetektiv, Privatermittler, Umzug Zuegeln Tipps, Ausbildung, München, Berlin, Frankfurt