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Demographie Broschüre von Avenir Suisse: Was uns morgen erwartet PDF Drucken E-Mail


Demographie: Was uns morgen erwartet

Die Konsequenzen der Alterung werden heute zwar weit herum diskutiert, aber oft fehlt es an konkreten Fakten und Zahlen. Avenir Suisse hat zum Thema der demographischen Alterung ein kleines Nachschlagewerk in Form eines Leporellos* publiziert. Auf 22 Seiten im Kleinformat wird eine Fülle an Zahlen, Informationen und Überlegungen zu den Folgen der alternden Gesellschaft für den Sozialstaat und den Arbeitsmarkt übersichtlich präsentiert.

Die faltbare Broschüre zeigt die globale, europäische und schweizerische Bevölkerungsentwicklung und die Alterung der Gesellschaft anhand einfacher Grafiken und verständlicher Texte auf. Sie richtet sich an interessierte Leserinnen und Leser ohne demographische Vorkenntnisse und eignet sich insbesondere als Hilfsmittel für den Unterricht, für die politische Arbeit und zur persönlichen Dokumentation.

Die Broschüre kann kostenlos und auch in grösserer Auflage bestellt werden: assistent@avenir-suisse.ch 

PDF Download, 386 KB 

* Leporello, ein faltbares Heft in der Form eines Papier- oder Kartonstreifens, das in der Art einer Ziehharmonika zusammengelegt ist. Der Name kommt von der Mozart’schen Opernfigur Leporello, dem Diener von Don Giovanni. Er führte eine Liste der von seinem Herrn verführten Damen, und weil die ca. 2000 Einträge eine ziemlich lange Liste ergaben, faltete er das Papier (über Treppenstufen), um es handlicher zu machen.

Bereits jetzt die Steuern für 2006 planen PDF Drucken E-Mail

Beim Ausfüllen der Steuererklärung ist es schon zu spät, um die Steuerbelastung markant zu reduzieren. Die notwendigen Massnahmen muss man viel früher einleiten.

In der Steuererklärung, die die Steuerpflichtigen in den letzten Wochen erhalten haben und die sie im Kanton Zürich grundsätzlich bis Ende März einreichen müssen, sind die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Jahr 2005 zu deklarieren.

Wer sich also erst jetzt überlegt, wie er seine Steuerrechnung markant reduzieren kann, kommt zu spät. Denn beim Ausfüllen der Steuererklärung geht es nur noch darum, das Einkommen und die Abzüge des vergangenen Jahres korrekt zu erfassen. Der Ärger über das Verpasste sollte jedoch Ansporn sein, bereits jetzt die nötigen Massnahmen einzuleiten, damit zumindest die nächste Steuerrechnung tiefer ausfällt. Dies sind die wichtigsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen:

Liegenschaften: Ein Eigenheim kann die Steuerbelastung merklich reduzieren. Das gilt allerdings nur, wenn die vom steuerbaren Einkommen absetzbaren Hypothekarzinsen zusammen mit dem Abzug für den Liegenschaftsunterhalt höher sind als der Eigenmietwert, der zum steuerbaren Einkommen hinzugezählt wird. Bei vielen langjährigen Eigenheimbesitzern ist das nicht der Fall. Weil sie ihre Hypothek stark amortisiert haben, übersteigt der Eigenmietwert die Hypothekarzinsen oft deutlich. Eigenheimbesitzer sollten sich daher fragen, wieweit sie die Hypothek amortisieren sollen. Es lohnt sich jedoch nur dann, auf die Amortisationen zu verzichten, wenn dieser Betrag so angelegt wird, dass er netto eine höhere Rendite abwirft, als die Hypothek nach Abzug der Steuerersparnis kostet.

Spielraum für Steueroptimierung haben Immobilienbesitzer auch beim Liegenschaftsunterhalt. Kleinere werterhaltende Investitionen sollte man nach Möglichkeit auf das gleiche Jahr konzentrieren, damit man in den übrigen Jahren den Pauschalabzug geltend machen kann. Grössere Arbeiten hingegen verteilt man aus Gründen der Steuerprogression besser über mehrere Jahre.

Geldanlagen: Zins- und Dividendenerträge sind als Einkommen zu versteuern, Kursgewinne dagegen sind für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei. Aus steuerlicher Sicht ist es deshalb interessant, sein Geld in Anlagen zu investieren, deren Erträge zur Hauptsache in Form von Kursgewinnen anfallen. Das ist zum Beispiel bei Aktien der Fall. Steuerlich vorteilhaft können auch Einmalprämien-Versicherungen sein. Bei diesen Versicherungen sind die Erträge steuerfrei, wenn sie vor dem 66. Geburtstag abgeschlossen werden, ihre Laufzeit mindestens fünf Jahre beträgt und die Auszahlung nicht vor Alter 60 erfolgt. Zurzeit sind diese Anlagevehikel aber trotz Steuervorteil nicht zu empfehlen, weil selbst bei einer Laufzeit von zehn Jahren kaum mehr als 1,5 Prozent Rendite pro Jahr drin liegt. Bei fondsgebundenen Einmaleinlagen muss die Laufzeit sogar mindestens zehn Jahre betragen, damit die Erträge steuerbefreit sind. Sie lohnen sich aber höchstens für deutlich obligationenlastige Strategien, da Aktien auch ohne Versicherungsmantel und die damit verbundenen teilweise sehr hohen Zusatzkosten steuerfrei sind.

Säule 3a: Erwerbstätige, die Pensionskassenbeiträge bezahlen, können auch dieses Jahr bis zu 6192 Franken in die dritte Säule einzahlen und den Betrag in der nächsten Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Erwerbstätige, die bei keiner Pensionskasse versichert sind, wie zum Beispiel Teilzeitangestellte mit geringem Einkommen oder viele Selbstständige, können 20 Prozent ihres Einkommens einzahlen, höchstens jedoch 30 960 Franken. Für jeden Franken, den man einzahlt, spart man je nach persönlicher Steuerprogression zwischen 20 und 45 Rappen Einkommenssteuer.

Es ist vorteilhaft, die Einzahlungen auf mindestens zwei verschiedene 3a-Konten zu verteilen. Die Konten lassen sich dann ab fünf Jahren vor Erreichen des regulären AHV-Alters gestaffelt auflösen. Damit kann man die Progression bei der Auszahlungssteuer brechen, die beim Bezug solcher Gelder zur Anwendung kommt (siehe auch Abschnitt «Pensionierung»). Clevere zahlen den Betrag zudem jeweils schon zu Jahresbeginn ein und warten damit nicht bis im Dezember. So profitieren sie länger vom Vorzugszins auf den 3a-Konten. Das ergibt über die Jahre hinweg ein paar Hunderter oder sogar Tausender extra.

Pensionskasse: Gleich wie die Säule 3a lassen sich auch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse vom steuerbaren Einkommen absetzen. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass man Beitragslücken hat. Ob das der Fall ist und wie viel man maximal einzahlen darf, lässt sich bei der Pensionskasse in Erfahrung bringen. Wer sich mit einem grösseren Betrag in die Pensionskasse einkaufen möchte, fährt steuerlich besser, wenn er ihn über mehrere Jahre verteilt einzahlt. Zahlen Sie jedoch kein Geld in die Pensionskasse ein, das Sie in den nächsten drei Jahren wieder in Kapitalform beziehen möchten, z. B. für Wohneigentum oder anlässlich der Pensionierung. Neuerdings gilt, dass man freiwillige Einkäufe und die daraus resultierenden Zinserträge frühestens nach drei Jahren wieder in Kapitalform beziehen darf. Für Rentenbezüge hingegen gibt es keine Sperrfrist. Weiter darf man Einkäufe seit Anfang Jahr erst dann wieder vom steuerbaren Einkommen abziehen, wenn ein Wohneigentumsvorbezug vollständig zurückbezahlt wurde. Weiterhin einkaufen können sich jedoch Personen, die ihr Pensionskassenkapital bloss verpfändet und nicht bezogen haben.

Pensionierung: Wer vor der Pensionierung steht, kann mit einer langfristigen Steuerplanung Tausende von Franken sparen. So kann es sich allein schon aus steuerlichen Gründen lohnen, zumindest einen Teil seines Pensionskassengeldes in bar statt als Rente zu beziehen. Die Kapitalauszahlungssteuer ist zwar relativ hoch, sie fällt jedoch nur einmal an. Die Einkommenssteuer auf die Rente hingegen ist jedes Jahr fällig. Langfristig ist die Steuerbelastung beim Kapitalbezug in der Regel tiefer als beim Rentenbezug – vorausgesetzt, man investiert das Kapital steueroptimiert, sodass nur geringe steuerbare Erträge anfallen.

Apropos Kapitalbezug: Vorsorgekapitalien aus der zweiten Säule und der Säule 3a sollte man nicht im gleichen Jahr beziehen. Für die Berechnung der Auszahlungssteuer zählen die Steuerbehörden im Kanton Zürich wie auch in den meisten anderen Kantonen alle Vorsorgebezüge eines Jahres zusammen, auch die des Ehepartners. Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung.

Private Vorsorgeücken rechtzeitig schliessen PDF Drucken E-Mail

Oft vergessen selbstständig Erwerbende vor lauter Arbeit ihre privaten Finanzen zu regeln. Das kann zu Lücken in der Vorsorge führen – ein Beispiel.

Regelmässig vernachlässigen Unternehmerinnen und Unternehmer – häufig aus zeitlichen Gründen – die eigene finanzielle Situation. Während sie sich vorbildlich um ihr Unternehmen kleiner oder mittlerer Grösse kümmern, rückt die Organisation ihrer privaten finanziellen Belange in den Hintergrund.

In einem konkreten Fall dazu geht es um einen Unternehmer, der zusammen mit seiner Ehefrau und fünf Angestellten einen Handwerksbetrieb führt. Die als Einzelfirma eingetragene Unternehmung erzielt jährlich einen Gewinn von 350 000 Franken, und die Aussichten für den Kleinbetrieb sind gut. Was die private finanzielle Situation anbelangt, so besitzt das kinderlose Unternehmerpaar neben dem Einfamilienhaus noch eine Ferienwohnung und hat vergleichsweise hohe Lebenshaltungskosten. Aus der dritten Säule bestehen nur geringe Vorsorgeansprüche.

Die hohe Arbeitsbelastung und die diversen Interessen und Hobbys des heute vierzigjährigen Ehepaars veranlassten sie zu Überlegungen, inwiefern es im Alter von 55 Jahren möglich wäre, sich privat sowie beruflich neu auszurichten, was auch einen Verkauf des Unternehmens miteinschliessen würde.

Abhängigkeit ist gefährlich
Aus unternehmerischer Sicht präsentiert sich die finanzielle Situation ausgezeichnet. Hier besteht auch kein Handlungsbedarf. Anders ist das Bild auf privater Ebene: Die Abhängigkeit vom Einkommen des Ehemannes ist gross, ohne dass für Vorsorgefälle wie Erwerbsaus- oder Todesfall ein ausreichendes Ersatzeinkommen versichert ist. Zudem bezieht die Ehefrau für die von ihr geleistete Arbeit kein Salär. Erschwerend kommt hinzu, dass im Falle einer Neuorientierung die Ehefrau, die seit Jahren im Unternehmen mitarbeitet, Schwierigkeiten hätte, eine neue Stelle in ihrer angestammten Tätigkeit zu finden.

Das Vermögen besteht in erster Linie aus dem Unternehmen. Wie das bei kleineren oder mittelgrossen Betrieben jedoch oft der Fall ist, ist dessen Wert eng an die Unternehmerperson und deren beruflichen Einsatz geknüpft. Bei den beiden Immobilien besteht nur eine beschränkt flexible Handhabung, da Wertvorstellung und Marktpreis auseinander driften können und es sich bei privat genutzten Immobilien darum häufig um illiquide, somit nicht unmittelbar verkäufliche Vermögenswerte handelt. Im Weiteren bestehen noch die Vorsorgeansprüche, die sich aus einer nicht voll ausgeschöpften grossen Säule 3a des Ehemannes zusammensetzen. Aus dieser Optik eröffnet vor allem der hohe Bargeldbestand von über 400 000 Franken einen Spielraum.

Mangel an Leistungen
Diese Ausgangslage, besonders die Vorsorgesituation, zeigt einen grossen Nachholbedarf. Im Vorsorgefall des Ehemannes mangelt es für die Gattin substanziell an Leistungen. Um diese Situation zu ändern, muss sich der Ehemann als Erstes neu der Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule seines Branchenverbandes, in der auch seine Mitarbeiter versichert sind, anschliessen.

Als Ergänzung zu den Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird dabei eine weitergehende überobligatorische Vorsorge realisiert. Bei dieser muss darauf geachtet werden, lediglich nicht selbst tragbare Risiken abzudecken. Damit werden bei Erwerbsausfall Renten- und im Todesfall primär Kapitalleistungen und ergänzend eine angemessen moderate Witwenrente versichert. Bei Letzterer ist zu berücksichtigen, dass keine Kinder unterstützt werden müssen.

Zur Leistungsabrundung in der Vorsorge sollten auch die Taggeldleistungen bei Unfall und Krankheit angepasst sowie eine ergänzende Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschlossen werden. Dadurch können die Vorsorgebedürfnisse ausreichend abgedeckt und gleichzeitig die bis anhin über die grosse Säule 3a versicherten und damit ausschliesslich privat bezahlten Vorsorgeleistungen hälftig über das Unternehmen finanziert werden. Das hat über höhere Aufwendungen eine positive Auswirkung auf den steuerbaren Gewinn des Unternehmens und damit auf das mit der AHV abzurechnende Einkommen, sodass die AHV- Beiträge sinken. Die Quote der kleinen Säule 3a bleibt vollumfänglich für den Aufbau privater Vorsorgeansprüche verfügbar.

Sparmöglichkeiten
Im Weiteren muss das Arbeitsverhältnis der Ehefrau «offizialisiert» werden: Nur eine Anstellung zu einem marktüblichen Salär ermöglicht einen Anspruch auf Vorsorgeleistungen, sowohl bei der AHV als auch in der zweiten Säule. Kommt hinzu, dass sich für die Ehefrau so die Möglichkeit ergibt, eine eigene Säule 3a und damit eigenes Vorsorgekapital aufzubauen und gleichzeitig Einkommenssteuern zu sparen. Da die beiden Immobilien neu auch auf die Ehefrau im Grundbuch eingetragen werden, können beide Ehepartner mit ihren Säule-3a-Guthaben die vorhandenen Hypotheken nunmehr indirekt mit rund 12 000 Franken jährlich amortisieren. Die bis anhin direkt erfolgte Amortisation fällt weg. In diesem Zusammenhang wird der Bedarf eines Ehe- und Erbvertrages mit dem Ehepaar diskutiert.

Eine mittelfristig ausgelegte Strategie erlaubt es, die Lebenshaltungskosten im Griff zu halten, dadurch einen jährlichen Einnahmenüberschuss zu erzielen und frei verfügbares Kapital in Form von Wertschriften sowie zusätzliches Vorsorgekapital in der zweiten Säule über Einkäufe fehlender Beitragsjahre zu äufnen. Mittelfristig wird zudem die Umstrukturierung des Unternehmens von einer Einzelfirma in eine AG angestrebt, um die Nachfolge rechtzeitig steueroptimal vorzubereiten.

An die Pflege denken - und Steuern optimieren PDF Drucken E-Mail

Eine Säule 3c soll den Staat entlasten, doch die Idee hat Tücken

Wer für die Alterspflege Geld auf die Seite legt, soll weniger Steuern zahlen: Das schlägt die FDP vor - ob dieser Anreiz genügt, um die Pflegefinanzierung zu stabilisieren, ist allerdings fraglich.

Vergangene Woche hat eine Ständeratskommission die Vorlage über die Neugestaltung der Pflegefinanzierung verabschiedet, der Ständerat selbst wird in der kommenden Herbstsession darüber entscheiden (NZZ vom 23. 8. 04). Die Vorlage wird sich für die Betroffenen kurzfristig nur wenig auswirken, auf lange Sicht werden die privaten Haushalte allerdings stärker belastet. Am grundsätzlichen Trend, dass die öffentliche Hand immer mehr Mittel für die Pflege aufwenden muss, wird sich ebenfalls kaum etwas ändern. Weil die Pflegekosten aufgrund der sich verändernden Demographie auch in Zukunft stark ansteigen werden - eine Studie der Universität Neuenburg rechnet mit einer Verdoppelung bis ins Jahr 2030 -, bleibt das Thema auf der politischen Traktandenliste. Dazu, wie die Pflegekosten in Zukunft finanziert werden können, gibt es verschiedene Überlegungen. Vorgeschlagen wird etwa eine eigenständige Pflegeversicherung, höhere Krankenkassenprämien für ältere Versicherte oder die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer - Ideen, die sich bisher als politisch nicht durchsetzungsfähig erwiesen.

Wer heute spart, wird bestraft

Einen neuen Vorschlag lancierte unlängst Bundesrat Pascal Couchepin, unterstützt von zwei FDP-Parlamentarierinnen, die entsprechende Vorstösse einreichten. Denkbar sei, schlug Couchepin vor, dass von einem gewissen Alter an freiwillig jedes Jahr ausschliesslich für die Pflege bestimmte Beiträge bis zu einem Maximalbetrag angespart werden könnten. Diese Beiträge sollen dann von der Steuer abgezogen werden können, um einen finanziellen Anreiz zur eigenen Pflegefinanzierung zu schaffen. Denn «wer heute als Rentner für den Pflegebedarf im hohen Alter spart, wird vom System keineswegs belohnt, da er in einem Pflegeheim den gleichen Service erhalten wird wie diejenigen Personen, die ihr Guthaben anderweitig verwendet haben und für deren Pflege die Sozialversicherungen sowie die öffentliche Hand aufzukommen haben», wie Ständerätin Erika Forster (St. Gallen) und Nationalrätin Christine Egerszegi (Aargau) die Idee in ihrer Motion begründeten.

Darin wird vorgeschlagen, dass die Bürgerinnen und Bürger ab 58 Jahren und bis maximal zum 80. Altersjahr freiwillig Geld in ein Vorsorgekonto «Säule 3c» einzahlen können, welches bei Bedarf zur Deckung der Pflegekosten verwendet werden kann. Das angesparte Guthaben soll auf einen Maximalbetrag - genannt werden 200 000 Franken, Couchepin sprach von 150 000 Franken - begrenzt werden. Diese Grössenordnung erklärt sich mit der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in einem Pflegeheim (ein bis drei Jahre) und den Kosten pro Monat (rund 7000 Franken). Die Idee des steuerbegünstigten Sparens ist nicht neu: Bereits heute können Erwerbstätige maximal 6192 Franken von den Steuern abziehen, wenn sie diesen Betrag in die gebundene Vorsorge der Säule 3a einbezahlen. Das Modell ist sehr populär. Für besser Verdienende hat es sich nicht nur zu einer Ergänzung bei der Altersvorsorge, sondern auch zu einem Instrument zur Steueroptimierung entwickelt.

Widerstand von linker Seite

Aus sozialpolitischer Sicht wäre eine Säule 3c nur dann sinnvoll, wenn die Steuerausfälle kleiner wären als die damit verbundenen Einsparungen der öffentlichen Hand bei den Ausgaben für die Pflege. Bei der eidgenössischen Steuerverwaltung verfügt man noch über keine Schätzungen über die zu erwartenden Ausfälle. Gemäss Schätzungen führt das Vorsorgesparen via dritte Säule heute aber zu jährlichen Mindereinnahmen in Höhe von 240 bis 325 Millionen Franken. Im Hinblick auf die Effekte einer Säule 3c sind diese Zahlen allerdings höchstens beschränkt aussagekräftig. Und darüber, wie stark die öffentliche Hand von der Pflegefinanzierung entlastet würde, liegen überhaupt noch keine Schätzungen vor. Der Bundesrat wird aber im Laufe der nächsten Wochen über die beiden FDP-Vorstösse entscheiden und damit einen ersten Grundsatzentscheid über das steuergünstige Sparen zur Pflegefinanzierung fällen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass er die Idee von vornherein ablehnt.

Ebenso sicher ist der Widerstand vor allem von linker Seite: Aus Sicht von Nationalrätin Christine Goll (sp., Zürich) handelt es sich bei diesem Vorschlag um «einen ersten Schritt zur Privatisierung der Pflege», der zur Folge haben werde, dass sich die öffentliche Hand weiter aus der Pflegefinanzierung zurückziehe. Ausserdem gehe es um ein «Steuergeschenk an die Reichen», sagt Goll und vermutet, dass der Steuersenkungs- Wettbewerb zwischen den Parteien der Hauptgrund für diese Idee war. Eine Aussage, die man im Eidgenössischen Departement des Innern entschieden zurückweist: Das Modell müsse so ausgestaltet werden, dass nur Mittel, die effektiv für die Pflege ausgegeben würden, steuerbefreit wären. Das würde konsequenterweise bedeuten, dass nicht für diesen Zweck aufgewendete Mittel nach der Vererbung nachträglich versteuert werden müssten. Ausserdem müssten Pflegekosten so eng definiert werden, dass darunter nicht auch blosse Kuren in Luxushotels fielen.

Vor allem aber hinge der Erfolg des Modells massgeblich davon ab, ob der Anreiz überhaupt Wirkung zeigen würde: Die Vorstellung jedenfalls, wegen etwas Steuerersparnis auf ein schönes Leben zu verzichten und stattdessen zugunsten der Pflege im hohen Alter Geld auf die Seite zu legen, dürfte für viele Schweizerinnen und Schweizer nicht sehr verlockend erscheinen - zumal damit nicht gewährleistet ist, dass der Staat im Falle von höheren Pflegekosten nicht trotzdem auf das restliche Vermögen zurückgreift. Im Departement des Innern verweist man darauf, dass heute zahlreiche Rentner über genügend Mittel verfügten, um sich eine Säule 3c leisten zu können. Trotzdem dürften die meisten Rentner ihr Vermögen, um es zu sichern, im Zweifelsfall lieber an ihre Nachkommen verschenken. Für sie wäre das Sparen für die Pflege erst lohnenswert, falls mit der Bezahlung des Maximalbetrages wenigstens die Garantie verbunden wäre, später auf keinen Fall zusätzliche Mittel für die Pflege aufwenden zu müssen.

Doch auch dieser von CVP-Ständerat Urs Schwaller eingebrachte Vorschlag, der in Richtung einer freiwilligen Versicherung geht, hat seine Tücken: Entweder wird ein Teil der einbezahlten Beiträge als Versicherungsprämie zurückbehalten - womit die Steuervergünstigung dahinschmilzt. Oder man verzichtet auf diese Prämie und benachteiligt auf diese Weise Personen, welche zwar über ein Vermögen, beispielsweise ein Haus, verfügen, sich das Vorsorgesparen via Säule 3c - und damit die Garantie, nicht über eine gewisse Obergrenze an die Pflege bezahlen zu müssen - aber trotzdem nicht leisten können. Noch ist das Ei des Kolumbus nicht gefunden.

 

Diesen Artikel finden Sie auf NZZ Online unter: http://www.nzz.ch/2006/08/28/il/articleEE5UT.html 

Grosse Renditeunterschiede in der Säule 3a PDF Drucken E-Mail
Gebundene Vorsorge lohnt sich, vor allem für Fondssparer. Die Wahl des passenden Produkts ist dabei entscheidend.

Jedes Jahr das gleiche Lied. Zum Jahresausklang mahnen die Medien ihre Leser, das Vorsorgesparen nicht zu vergessen. Und das zu Recht: Denn wer vor dem 31. Dezember im Rahmen der gebundenen Vorsorge in die Säule 3a einzahlt, spart bares Geld. Die Limite für Erwerbende mit Pensionskasse beträgt 6192 Franken. Ein Durchschnittsverdiener, der diesen Betrag ausschöpft, darf mit Steuerersparnissen in der Höhe von 1500 bis 2000 Franken rechnen. Für Selbstständige, die keiner Pensionskasse angehören, ist die gebundene Vorsorge noch wichtiger. Sie können bis zu 20 Prozent des Einkommens beziehungsweise maximal 30 960 Franken einzahlen.

Eine breite Palette an 3a-Produkten bieten sowohl Versicherungen als auch Banken. Erstere kombinieren häufig Vorsorgesparen mit einem Versicherungsschutz, typischerweise einer Lebensversicherung. Experten raten jedoch von einem Engagement in kombinierte Lösungen ab, da sie kompliziert, schwer vergleichbar und in der Regel zu teuer seien.

Die Bankprodukte lassen dem Kunden die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten. Entweder entscheidet er sich für ein Sparkonto, oder er wählt eine Wertschriftenanlage, die einen Aktienanteil von bis zu 50 Prozent aufweist. Erstere bieten dem Anleger eine garantierte, dafür aber in der Regel tiefere Rendite. Für Letztere gilt, je höher der Aktienanteil, desto grösser das Risiko, aber auch die Renditechancen.

Vergleichszahlen sind Mangelware

Langfristige Renditevergleiche zeigen, dass ein hoher Aktienanteil sich auszahlt. Besonders für Sparer, die ihr Kapital über Jahrzehnte anlegen und weder für den Eigenheimerwerb noch für die Selbstständigkeit in absehbarer Zukunft auf die Auszahlung ihrer 3a-Sparguthaben angewiesen sind, ist daher ein hoher Aktienanteil empfehlenswert. Die Suche nach dem passenden Produkt gestaltet sich aber oft schwierig. Denn standardisierte Renditevergleiche, die auch die Kosten der einzelnen Produkte ausweisen, sind Mangelware.

Den Anlegern bleibt oft nichts anderes, als diese Informationen bei den Anbietern einzeln zusammenzutragen. Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (Kgast) hat nun zum ersten Mal einen Renditevergleich der 3a-Fondsprodukte ihrer Mitglieder vorgelegt. Zwar ist die Datenbasis noch ein wenig schmal – es fehlt zum Beispiel die detaillierte Auflistung der Kosten, der Vergleichsindex und in vielen Fällen auch die langjährigen Renditezahlen. Dennoch offenbart der Vergleich erhebliche Renditeunterschiede.

Am Besten schneiden die Gemeinschaftsprodukte der Kantonalbanken, der Migrosbank und Bank Coop ab. Die Lösungen der Grossbanken landeten meist im Mittelfeld, während die Swiss-Life-Produkte stets das Schlusslicht bilden. Selbst im Drei- und Fünfjahresvergleich treten Renditeunterschiede von mehreren Prozentpunkten pro Jahr auf. Wegen des Zinseffekts wirken sich solche Unterschiede auf die Dauer stark aus.

Gut zu wissen, dass ein Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ohne grosse Kosten möglich ist. Empfehlenswert ist es zudem, mehrere Vorsorgekonti zu führen. Dann kann dereinst die Auszahlung der Vorsorgegelder gestaffelt erfolgen, wobei man gleich nochmals Steuern spart.

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