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Wo Versicherer pingelig sind - Gesundheitliche Probleme beim Abschluss einer Lebensversicherung PDF Drucken E-Mail

Gesundheitliche Probleme können beim Abschluss einer Lebensversicherung viel Geld kosten. Was gilt es zu beachten?

Hannes Rellstab staunt nicht schlecht, als er von der Lebensversicherung Bescheid erhält. Die Prämienofferte für seine Risikoversicherung ist um die Hälfte teurer, als der Agent vorgerechnet hat. Seit dem Verkaufsgespräch ist Rellstab auf Verlangen der Gesellschaft von seinem Hausarzt auf Herz und Nieren geprüft worden. Der Agent hingegen hatte seine Rechnung ohne Überlegungen zur Gesundheit seines Kunden gemacht, die nicht die beste ist.

Was im Autogeschäft erst seit der Aufhebung der Einheitsprämie gilt, wird in der Lebenbranche von jeher praktiziert: Die Prämie stellt auf das Risiko ab. Liegt die Lebenserwartung eines Versicherungsnehmers unter dem statistischen Durchschnitt, entsteht für eine Gesellschaft ein höheres Risiko, das durch eine Zusatzprämie abzugelten ist. Eine Leberzirrhose etwa dämpft nicht nur die Freude am Leben, sondern verkürzt es in der Regel auch. Statt einer Mehrprämie kann eine Gesellschaft auch einen Vorbehalt (Deckungseinschränkung) anbringen.


Bis zu 40 Positionen
Mit der so genannten Gesundheitsprüfung versucht sich die Gesellschaft ein Bild über den Status quo zu machen. Dabei steigt der betriebene Aufwand mit der Versicherungssumme. So begnügt sich zum Beispiel die Helvetia-Patria bis zu einem Betrag von 100 000 Franken (ab Alter 50: 80 000 Franken bzw. 30 000 Franken ab Alter 60) mit einem vereinfachten, wenige Fragen umfassenden Antrag. Bei höherer Deckung werden die Fragen bohrender, und ab 300 001 Franken wird eine ärztliche Untersuchung Pflicht. Diese umfasst nicht weniger als 40 Positionen.

Für den Kunden bedeutet dies, dass die Versicherung Einsicht in die Chronik seiner Krankheiten und Gebrechen erhält, was oft unangenehm ist. Doch damit nicht genug: Der Versicherer will auch über Mutter und Vater selig Näheres wissen. Wird auf Grund dieser Untersuchungen eine so genannte Übersterblichkeit diagnostiziert, bedeutet das eine höhere Prämie. Möglich ist auch ein Vorbehalt für ein bestimmtes Leiden. In diesem Fall wird nicht bezahlt, wenn der Versicherungsnehmer später daran stirbt.

Dasselbe Prozedere wird beim Erwerbsausfallrisiko angewandt. Als Versicherungssumme gilt hier in der Regel die mit der Anzahl Versicherungsjahre multiplizierte Jahresrente. Eine versicherte Jahresrente von 40 000 Franken zum Beispiel, von einem 40-jährigen Mann bis zum Alter 65 abgeschlossen, wird demnach einer Versicherungsssumme von einer Million gleichgesetzt. Die Gesellschaften gehen bei der Auflistung gesundheitlicher «Auffälligkeiten oder Abnormitäten», wie es in einem Formular der Schweizer Lebensversicherer heisst, peinlich genau vor. Nur das Rauchen galt lange gewissermassen als gesundheitliches Kavaliersdelikt. Im vereinfachten Antrag tauchte die Frage nach der Zigarette nirgends auf; bei höheren Summen drückte man zumindest ein Auge zu; bis zu täglich zwanzig Zigaretten galten als normales Risiko. Seit der Aufhebung des Kartells 1995 in der Lebensversicherungsbranche werden Raucher aber zusehends härter angefasst.

Subjektive Einschätzungen
Würden die Gesellschaften nur auf die Übersterblichkeitsstatistiken abstellen, wären die Zuschläge für ein bestimmtes Leiden überall dieselben. Das ist nicht der Fall, weil auch die Lebensumstände des Gesuchstellers bei der Bewertung eine Rolle spielen. Diese sind aber, so der Chef einer Gesellschaft, «stark von Gefühl und Intuition beeinflusst». Deshalb kann die Mehrprämie je nach Gesellschaft verschieden ausfallen. Das subjektive Moment kommt bereits beim Arzt ins Spiel: Drei Ärzte über den Gesundheitszustand ein und desselben Antragstellers befragt, sind selten derselben Meinung. Dasselbe wiederholt sich bei den Tarifierern der Gesellschaft. So taxiert zum Beispiel ein übergewichtiger Underwriter die Fettleibigkeit eines Antragstellers mit grosser Wahrscheinlichkeit unbewusst weniger streng als ein schlanker.

Auch eine ausländische Herkunft kann sich auf den Entscheid auswirken. So hatte ein Mann aus dem Orient, dem seine frisch angetraute Ehefrau eine Todesfallrisikosumme von einer Million Franken wert war, bei der angefragten Lebensversicherung keine Chance. Die Gesellschaft wollte das Risiko einer möglichen Rückwanderung nicht eingehen.

Fazit: Der Ermessensspielraum bei Gesundheitsprüfungen ist gross. Wer nicht kerngesund ist, sollte gleichzeitig bei mehreren Gesellschaften einen Antrag stellen. Dadurch lassen sich unter Umständen Tausende von Franken sparen. Davon konnte zum Beispiel ein Antragsteller profitieren, dessen Schrift an einen Primarschüler erinnerte. Die erste Gesellschaft sah darin ein psychisches Problem und verlangte einen Aufpreis. Beim zweiten Versicherer kam der Mann hingegen unbeschadet durch. Schummeln beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen lohnt sich nicht. Bei einer Anzeigepflichtverletzung kann der Vertrag nämlich nachträglich als ungültig erklärt werden.

Allianz legt in der Lebensversicherung zu PDF Drucken E-Mail

Die Allianz hat im deutschen Versicherungsgeschäft im ersten Halbjahr gute Vertriebsergebnisse erzielt, vor allem in der Lebensversicherung. Die Allianz Deutschland AG (ADAG) sieht die Entwicklung als Bestätigung des eingeschlagenen Restrukturierungskurses, zu dem der Abbau von 5700 Mitarbeitern bei den Versicherern gehört.

"Wir wollen Europas modernstes Versicherungsunternehmen werden und halten daher an unseren Plänen zur Neuordnung des deutschen Versicherungsgeschäfts fest", sagte ADAG-Chef Gerhard Rupprecht.

Die Allianz hatte den drastischen Stellenabbau mit dem schwachen Wachstum im Heimatmarkt begründet. Seit 2001 hatte sie hier nach eigenen Angaben rund eine Million Kunden verloren.

Im ersten Halbjahr 2006 wuchsen die Beitragseinnahmen in der Lebensversicherung um 9,6 Prozent auf 6,2 Mrd. Euro. Das Neugeschäft stieg um 20,6 Prozent auf 8,9 Mrd. Euro. Über die Mitarbeiter der Dresdner Bank kamen davon 1,1 Mrd. Euro. Die Gruppe verkaufte 110.000 Riester-Renten, verglichen mit 35.000 im Jahr zuvor.

In der Schaden-/Unfallversicherung sanken die Prämien zum Vorjahr um 1,9 Prozent auf 6,2 Mrd. Euro. Hier macht sich unter anderem der von der Allianz ausgelöste Preiskampf in der Autoversicherung bemerkbar. Bei unverändert 8,6 Millionen Verträgen sanken die Beitragseinnahmen hier um 4,4 Prozent auf 2,5 Mrd. Euro.

Mit Prämieneinnahmen von 1,5 Mrd. Euro legte die Krankenversicherung zwar um 1,5 Prozent zu. Im Kerngeschäft Vollversicherung verlor die Allianz allerdings weiter Kunden. Die Zahl der Versicherten fiel hier um 1,4 Prozent auf 761.000. Da ist der Zuwachs von 0,9 Prozent auf 1,6 Millionen Personen in der Zusatzversicherung nur ein schwacher Trost - die Beitragseinnahmen sind dort deutlich niedriger.

Kapital-Lebensversicherung PDF Drucken E-Mail

Magere Renditen und geschrumpfte Überschüsse: Kapitallebensversicherungen gehören schon seit längerem nicht mehr zu den stärksten Geldanlagen. Wer seine Versicherung nicht kündigen oder ruhen lassen will, sollte sich den Vertrag trotzdem genauer ansehen. Denn oft enthält die Police eine überflüssige Unfalltod-Zusatzversicherung. Diese schmälert die ohnehin magere Rendite vieler Kapitallebensversicherungen zusätzlich. STIFTUNG WARENTEST online sagt, warum es sich lohnt, den Zusatzschutz zu kündigen und was Versicherte dabei beachten müssen.

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Abschlag bei vorzeitiger Pensionierung ist rechtens PDF Drucken E-Mail

Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand treten, müssen die Kürzung ihrer Pension um einen so genannten Versorgungsabschlag hinnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Die Kürzung sei wegen der steigenden Lebenserwartung und des niedrigeren Pensionierungsalters rechtens, heißt es zur Begründung. Nach der 1990 in Kraft getretenen Regelung beträgt der Versorgungsabschlag 3,6 Prozent für jedes volle Jahr, um das ein Beamter vorzeitig in Ruhestand tritt.

Der Kläger war im Alter von 62 Jahren auf eigenen Antrag aus dem Dienst ausgeschieden. Seine Pension in Höhe von rund 2860 Euro war deshalb um einen Versorgungsabschlag von rund 100 Euro gekürzt worden. Der Kläger sah darin eine "besonderen Härte" und einen ungerechtfertigten Eingriff in seine Besitzstände, weil er sich auch die fehlenden 100 Euro "erdient" habe.

Dieser Ansicht folgten die Verfassungshüter allerdings nicht. Der Gesetzgeber dürfe Versorgungsbezüge durchaus kürzen, "wenn dies aus sachlichen, im System der Altersversorgung liegenden Gründen" gerechtfertigt sei. Zudem sei das Vertrauen des Klägers in den Fortbestand einer für ihn günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger als das öffentlich Interesse an deren Änderung, heißt es in dem Beschluss.

Pensionskassen enttäuschen PDF Drucken E-Mail

Die Pensionskassen in der Schweiz haben im ersten Halbjahr 2006 Einbussen auf ihren Anlagen erlitten. Die negative Performance betrug 0,3 Prozent. Im Vorjahr legten die Kassen bei einem besseren Börsenumfeld Zuwächse von 6,2 Prozent vor.

Das Halbjahresergebnis zeige einmal mehr, dass seitens der Finanzmärkte keine Wunder erwartet werden dürften, hält der Schweizerische Pensionskassenverband (Asip) heute fest. So ergab der von der Beratungsfirma Watson Wyatt erstellte Vergleich auf dem Gesamtportfolio der teilnehmenden Pensionskassen eine negative Performance von 0,3 Prozent: Schwach tendierende ausländische Aktien- und Obligationenmärkte sowie Währungsverluste in US-Dollar hätten mit einer negativen Performance von 0,3 Prozent für das enttäuschende Resultat gesorgt.

Die Pensionskassen konnten laut Umfrage nur mit Aktien Schweiz eine positive Performance erzielen. Das Performance-Plus lag hier bei 3,4 Prozent. Schweizer Obligationen liessen um 2,4 Prozent nach und Obligationen auf Fremdwährungen um 4,2 Prozent. Ausländische Aktien gaben um 1,5 Prozent nach.

Vermögen von rund 660 Milliarden Franken
Die Differenz zwischen dem besten und dem am wenigsten erfolgreichen Vermögensverwalter für Aktien Schweiz betrug fünf Prozent. Bei den anderen Anlagekategorien Aktien Ausland, Obligationen Schweiz und Obligationen Fremdwährungen lag der Wert zwischen drei Prozent und sechs Prozent.

80 Prozent des gesamten Pensionskassenvermögens waren laut Asip in Aktien und Obligationen angelegt. Die restlichen 20 Prozent gehen auf Immobilien, Hedge Funds, Private Equity und weitere Anlagen. Das Vermögen von Pensionskassen wird auf 660 Milliarden Franken geschätzt. Diese Vermögensallokation zeige, dass die Kassen an ihrer längerfristigen Anlagestrategie im Vergleich mit Ende 2005 mehrheitlich festgehalten hätten.

Die Pensionskassenverband bekräftigt aufgrund des leicht nach unten ausschwingenden Semesterresultats die Forderung nach einer flexiblen Handhabung der massgebenden Eckwerte für die berufliche Vorsorge. Im Interesse der beruflichen Vorsorge als Ganzes und insbesondere der Versicherten müsse beispielsweise der Mindestzinssatz so festgelegt werden, dass Ertragsüberschüsse realisiert werden könnten, statt Sanierungsmassnahmen beschliessen zu müssen.

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