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Senioren weniger gefährlich als junge Lenker PDF Drucken E-Mail

Senioren weniger gefährlich als junge Lenker
Bfu-Studie schlägt frühere Sehtests vor
Senioren im Strassenverkehr sind weniger gefährlich als angenommen. Im Gegenteil: 20- bis 24-jährige Lenker sind eine grössere Bedrohung. Das ergab eine am Dienstag publizierte Analyse der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (Bfu).

Wann immer es in der Schweiz einen spektakulären Unfall mit einem älteren Autolenker oder einer älteren Autolenkerin gibt, werden kritische Stimmen laut. Eine neue Bfu-Studie zeigt, dass Senioren als motorisierte Verkehrsteilnehmer im Gegensatz zu Jüngeren relativ selten negativ in Erscheinung treten.

Ein Fünftel der Verkehrstoten sind Senioren
In den Jahren 1992 bis 2004 starben in der Schweiz insgesamt 8016 Personen im Strassenverkehr. Ein Fünftel (oder 1603) der Todesopfer war 70 und älter. Etwas mehr als die Hälfte der getöteten Senioren starb als Fussgänger, gefolgt von Senioren als Insassen von Personenwagen und dann als Velo- und Mofabenützer. Aus der schweizerischen Strassenverkehrsunfallstatistik geht nicht hervor, wer an einem Unfall Schuld war.

Mehr Tote bei Unfällen von jungen Lenkern
Daher wurde analysiert, wer stirbt, wenn bei einem Unfall verschiedene Altersgruppen als Lenker beteiligt waren. Konkret: Wenn ein Lenker eines bestimmten Alters in einen Unfall mit getöteten Personen verwickelt war, wie viele und welche Personen kamen ums Leben? Bei den Unfällen von Seniorenlenkern mit der höchsten Anzahl Getöteter (d. h. die Altersgruppe der 70- bis 74-Jährigen) starben zwischen 1992 und 2004 im Durchschnitt 26 Personen pro Jahr (15 getötete Lenker und 11 andere getötete Verkehrsteilnehmer). Hingegen kamen bei Unfällen von Lenkern der Altersgruppe 20 bis 24 Jahre 138 Personen pro Jahr ums Leben: 60 als Lenker und 78 als andere Verkehrsteilnehmer. «Die Bedrohung anderer Verkehrsteilnehmer ist also bei jungen deutlich höher als bei älteren Lenkern», stellt die Bfu fest.

Untersuchung qualitativ verbessern
In der Schweiz müssen sich über 70-jährige Personen alle zwei Jahre von einem Vertrauens- oder Hausarzt ihre Fahreignung bestätigen lassen. Die Bfu schlägt vor, eine regelmässige obligatorische Kontrolle der Sehfähigkeit bereits vor dem 70. Altersjahr anzustreben. Die Qualität der obligatorischen ärztlichen Untersuchung müsse durch standardisierte Testverfahren verbessert werden. Zuerst ein Testverfahren beim Vertrauensarzt, dann, bei auffälligem Resultat, eine Testwiederholung beim Vertrauensarzt. Bei erneut auffälligem Resultat müsse eine zusätzliche Abklärung beim Spezialisten, möglichst kombiniert mit einer Fahrprobe, erfolgen. Ausserdem fordert die Bfu eine Verbesserung der Infrastruktur durch bauliche Massnahmen wie Kreisel, Lichtsignalgeregelte Fussgängerstreifen, Tempo-30/50-Zonen und richtungsgetrennte Fahrbahnen.

Kündigung der Lebensversicherung PDF Drucken E-Mail

Kündigung der Lebensversicherung
Geringere Verluste durch neuen Rückkaufswert


Wer seine Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigt oder beitragsfrei stellen lässt, muss mit erheblichen Verlusten rechnen. Ein Problem, das seit Oktober letzten Jahres teilweise entschärft ist. Da entschied der Bundesgerichtshof, dass die Versicherungen den so genannten Rückkaufswert - also das, was der Kunde von seinen Einzahlungen wieder bekommt - anders berechnen müssen.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs bekommen viele Versicherte nun mehr Geld zurück, wenn sie ihre Kapitallebensversicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Konkret gilt der neu zu berechnende Rückkaufswert für die 10 bis 15 Millionen Kunden, die ihren Vertrag zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen haben. Und zwar egal, ob sie schon in der Vergangenheit aus dem Vertrag ausgestiegen sind oder das jetzt noch tun wollen. Eine gute Nachricht mit einigen Fallstricken: Bei Verträgen, die vor 1994 abgeschlossen wurden, bleibt alles beim Alten. Für Kunden, die ihre Kapitallebensversicherung nach 2001 gekauft haben, ist die Rechtslage offen, ebenso für Rentenversicherungen.

Der zweite Fallstrick: Der Kunde muss selbst aktiv werden. Die Versicherungen sind nicht verpflichtet, von sich aus an die Altkunden heranzutreten. Wie sehr sich im Einzelfall eine Neuberechnung lohnt, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Eine Faustregel gebe es nicht, sagen die Verbraucherzentralen. Brigitte Mayer, Rechtsexpertin in der Verbraucherzentrale Hessen, rät aber allen zu, die aus ihren Verträgen aus diesem Zeitraum ausgestiegen sind:

Wir können die Prognose wagen, dass in jedem Fall Zahlungsansprüche dabei rauskommen. Die hängen natürlich auch immer vom Prämienaufkommen und von den einzelnen Versicherungstarifen ab.

Vor allem an zwei Punkten störten sich die Richter: Die so genannten Abschlusskosten, das sind vor allem die Vertreter-Provisionen, schlugen am Anfang der Laufzeit voll zu Buche - mit dem Ergebnis, dass der Kunde häufig leer ausging, wenn er in den ersten Jahren kündigte. Stattdessen werden diese Kosten nun auf die ganze Vertragsdauer verteilt. Ausserdem gibt es einen Mindest-Rückkaufswert, der nahe an der Hälfte der Einzahlungen liegen muss. Mit erfreulichen Ergebnissen für den Kunden, wie der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein erklärt, der mit den Verbraucherzentralen zusammenarbeitet:

Das bringt richtig Geld, wenn jemand sehr früh seinen Vertrag gekündigt hat - das kann gut und gerne auch vierstellig werden. Wir haben auch festgestellt, dass im Schnitt die Nachforderungsansprüche weit im dreistelligen Bereich sind. 600, 700, 800 Euro, die man zurückfordern kann, ist nichts Ungewöhnliches.

Auch mit Verträgen, die länger liefen, können Kunden noch immer profitieren von der Neuberechnung. Denn die Richter beanstandeten auch die so genannten Stornokosten - also Bearbeitungsgebühren für den Fall des vorzeitigen Ausstiegs. Konkret rät Brigitte Mayer den Betroffenen:

Auf jeden Fall mal seine Vertragsunterlagen herauszusuchen und entweder selbstständig sich an seinen Versicherer zu wenden - die Versicherer sind sehr gut informiert über das, was der Bundesgerichtshof an sie gesagt hat - oder eben sich mit der Unterstützung der Verbraucherzentrale Hessen an die Versicherer zu wenden.

Wer seiner Versicherung direkt schreiben will, findet auf den Seiten der Verbraucherzentralen ein Formblatt - neben Hessen bieten diesen Service auch die Zentralen in Sachsen und Hamburg. Der Haken bei diesem Weg: Der Kunde hat kaum eine Möglichkeit, die Rechnung des Unternehmens zu überprüfen. Wer seinem Versicherer nicht traut, für den bieten die drei Verbraucherzentralen einen besonderen Service: Sie lassen selbst die Ansprüche errechnen. Nachteil dieses Weges: Der Service ist kostenpflichtig, 50 Euro verlangen die Verbraucherschützer.

Umsonst dagegen ist ein anderer Weg: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, ist verpflichtet, die Berechnungen der Versicherer im Einzelfall zu überprüfen. Für massenhafte Nachfragen fühlt man sich dort allerdings personell nicht gerüstet. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat inzwischen reagiert, mit einer so genannten Transparenzoffensive. Auch danach sollen die Abschluss- und Stornokosten anders zu Buche schlagen, wie es der BGH für die Vergangenheit verlangt. Die Versicherer verstehen ihre Vorschläge aber nur als Beitrag für ein anstehendes neues Gesetz - für die Altfälle bleibt es also bei den Maßstäben des Bundesgerichtshofs.


Die Vorsorge überprüfen PDF Drucken E-Mail

Viele Schweizer haben Lücken in ihrer Vorsorge. Sie sind nicht nur im Alter finanziell ungenügend abgesichert. Auch bei Tod oder Invalidität droht ein finanzieller Engpass.

Vor allem unverheiratete junge Erwerbstätige messen ihrer Vorsorge keine grosse Bedeutung zu, weil sie ausser sich selbst niemanden absichern müssen. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann aber schon in dieser Lebensphase gravierende finanzielle Konsequenzen haben, wenn man nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann. Die Renten aus der 1. und 2. Säule kompensieren die Einkommenseinbusse nur teilweise. Auch Junge ohne finanzielle Verpflichtungen sollten deshalb prüfen, wie sie finanziell dastehen, falls sie invalid werden. Unbedingt überprüfen sollte man seine Vorsorgesituation, wenn man eine Familie gründet, ein Haus kauft oder den Arbeitgeber wechselt.


Das verändert Ihre Vorsorge

Wer heiratet und eine Familie gründet, übernimmt viel Verantwortung. Wenn ihm etwas zustösst, sind alle Familienmitglieder betroffen. Der Lebensunterhalt der ganzen Familie muss auch dann sichergestellt sein, wenn ein erwerbstätiges Familienmitglied stirbt oder invalid wird. Auch ein Hauskauf schafft finanzielle Abhängigkeiten. Die wenigsten Hauskäufer können den Kaufpreis bar auf den Tisch legen. Im Normalfall nimmt man deshalb eine Hypothek auf. Wenn einem Ehegatten etwas zustösst, sollte sein Partner respektive seine Partnerin in der Lage sein, die Zinsen und Amortisationsbeträge für die Hypothek weiterhin zu zahlen. Die Vorsorgesituation verändert sich in der Regel auch bei einem Stellenwechsel erheblich, denn die Leistungen der Pensionskasse sind von Arbeitgeber zu Arbeitgeber sehr verschieden.

Sparen und versichern trennen

Unabhängig von diesen veränderten Lebensumständen sollte man seine Vorsorge etwa alle fünf Jahre überprüfen. Normalerweise steigt das Einkommen mit den Jahren und damit auch der Lebensstandard. Die versicherten Leistungen halten damit jedoch oft nicht Schritt, weshalb die Vorsorgelücken mit der Zeit immer grösser werden.

Eine Analyse Ihrer Absicherung durch AHV/IV, Pensionskasse und betriebliche Unfallversicherung bringt Klarheit über Ihre Vorsorgesituation. Die versicherten Leistungen sind in vielen Fällen zu gering. Um diese Vorsorgelücken zu decken, gibt es im Rahmen der freiwilligen Vorsorge (3. Säule) eine Vielzahl von Möglichkeiten.

Viele Versicherungs- und Finanzberater empfehlen ihren Kunden im Anschluss an eine Vorsorgeanalyse eine kombinierte Risiko- und Sparversicherung. Es ist jedoch besser, wenn man diese beiden Dinge trennt. Wer sich bei der Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert, fürs Alter jedoch bei der Bank spart, zum Beispiel mittels Säule 3a-Konto, bleibt flexibler und fährt in den meisten Fällen auch günstiger.

Arbeit in der alternden Gesellschaft PDF Drucken E-Mail

ZKB - Zürcher Kantonalbank Studie «Arbeit in der alternden Gesellschaft»

Die Studie «Arbeit in der alternden Gesellschaft» kann als ganzes PDF-File heruntergeladen werden. Gleichzeitig veröffentlichte Avenir Suisse ihre Studie  «Arbeit und Karriere: Wie es nach 50 weitergeht. Eine Befragung von Personalverantwortlichen in 804 Schweizer Unternehmen». Prof. Dr. Heidi Schelbert-Syfrig erstellte über beide Studien eine Reflexion mit dem Titel  «Arbeit für Ältere. Was richtet der Markt, was soll der Staat?».

Zukunft für ältere Arbeitnehmer PDF Drucken E-Mail
Viele Menschen in der Schweiz könnten über das Rentenalter hinaus arbeiten, wie eine Studie von Avenir Suisse aufzeigt. Angesichts der starken Alterung der Bevölkerung soll die «magische Grenze 65» fallen, wird darin gefordert.

Die Eingliederung von Älteren in den Arbeitsmarkt könne gelingen, weil heute immer mehr Menschen - auch im Berufsleben - ein Verhalten zeigen, «das innovativer, dynamischer und jünger ist, als dies bei früheren Generationen der Fall war».
Bereits Angebote von Unternehmen

Gemäss der heute veröffentlichte Studie von Avenir Suisse hat sich auch das gesundheitliche Befinden generell verbessert. Aus diesem Grund seien heute mehr Menschen in der Lage, auch im höheren Alter aktiv und produktiv zu sein.

Eine Weiterarbeit über das AHV-Alter hinaus sei aber in der Arbeitswelt noch immer die Ausnahme, heisst es in der Analyse, die auf einer Befragung von Personalverantwortlichen in über 800 Unternehmen basiert. Eine Mehrheit habe aber den Handlungsbedarf erkannt und biete bereits Massnahmen für ältere Mitarbeitenden an.

Intakte Beschäftigungschancen für Ältere
Eine ebenfalls heute präsentierte Studie der Zürcher Kantonalbank (ZKB) kommt zum Schluss, dass der flexible Arbeitsmarkt in der Schweiz auch die demografische Herausforderung meistern kann. Verfasser der Studie sind die Ökonomen George Sheldon (Universität Basel) und Regina T. Riphahn (Universität Erlangen).

Ihre Auswertung der statistischen Daten von Volkszählung und Arbeitskräfteerhebung ergibt keine systematische Benachteiligung von Älteren. Arbeitslosigkeit im Alter erklärt die Studie mit Bildungs- und Ausbildungsdefiziten der früheren Generationen.

Dank dem kontinuierlichen Ausbau der Bildung und vor allem der Berufsbildung auf breiter Front bestehe eine tragfähige Basis für die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, heisst es in der Studie. Besondere Anstrengungen brauche es aber für ungelernte Personen.

Mehr Frauen in der Arbeitswelt nötig
Die Studien von ZKB und Avenir Suisse wurden am ZKB- Wissenschaftsforum präsentiert und diskutiert. So forderte die Ökonomin Heidi Schelbert, die einen Mitbericht zu den Studien verfasste, eine Erhöhung der Erwerbsquote der Frauen. Dazu nötig seien Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Untersuchungen weisen darauf hin, dass die zunehmende Alterung der Bevölkerung ohne Korrekturen zu ernsthaften Problemen führen wird. Absehbar seien Engpässe auf dem Arbeitsmarkt sowie steigende finanzielle Belastungen für die soziale Sicherung. Deshalb sei eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit unabdingbar.

siehe auch: http://www.avenirsuisse.ch/4665.0.html http://www.zkb.ch/prospekte/studien/alternde_gesellschaft/alternde_ges.html

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