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Bundesrat will Renten kürzen PDF Drucken E-Mail

Der Bundesrat schlägt vor, den Umwandlungssatz zur Berechnung der BVG-Altersrenten bis Anfang 2011 schrittweise auf 6,4 Prozent zu senken. Er folgt damit dem Antrag von Sozialminister Pascal Couchepin.

Der Umwandlungssatz
Die vom Parlament gutgeheissene erste Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) sieht eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,8 Prozent bis 2014 vor. Mit den Experten ist der Bundesrat aber der Meinung, dass zur Finanzierung der Renten eine raschere und stärkere Reduktion nötig ist.

Die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage bringt auch einen rascheren Rhythmus für künftige Überprüfungen des Umwandlungssatzes. Neu soll der Satz alle fünf Jahre überprüft werden, erstmals im Mai 2009 für die Jahre ab 2012.

Der Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz regelt, wie das angehäufte Vorsorgekapital bei der Pensionierung in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird. Für ein Altersguthaben von 100'000 Franken erhält man zum Beispiel bei einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent eine Jahresrente von 7200 Franken. Sinkt nun der Satz auf 6 Prozent, so sind es nur noch 6000 Franken - also 500 Franken pro Monat.

Die Berechnung des Umwandlungssatzes hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: der Lebenserwartung und den künftigen Renditen. Die höhere Lebenserwartung hat das Parlament in der ersten BVG-Revision bereits berücksichtigt. Der Bundesrat setzt nun bei den Renditen an. Er geht davon aus, dass diese auch in Zukunft tief bleiben werden. Ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent würde eine Rendite von 4,5 Prozent voraussetzen.

Firmen setzen auf Ältere PDF Drucken E-Mail

Noch sind Frühpensionierungen an der Tagesordnung. Doch in Grossfirmen zeichnet sich eine Veränderung ab: Sie kreieren Modelle, um ältere Angestellte im Betrieb halten zu können.

In gut zehn Jahren erreichen die geburtenstarken 1950er-Jahrgänge das Rentenalter. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) prognostiziert, dass dann der Bestand der erwerbstätigen Bevölkerung erstmals sinkt. Diese Tatsache zwingt Firmen, ihre Personalpolitik zu überdenken. Bis anhin haben sie Angestellte im grossen Stil frühpensioniert - vor allem bei Restrukturierungen.

Künftig werden sie diese wohl zum Weiterarbeiten ermuntern. «Sonst laufen die Betriebe Gefahr, auf einmal viel Knowhow zu verlieren und auf einem ausgetrockneten Markt neue Arbeitskräfte rekrutieren zu müssen», sagt die Professorin Martina Zölch, die an der Fachhochschule Nordwestschweiz ein Forschungsprojekt zum Thema leitet.

Lohnstruktur revidieren
Auch der Arbeitgeberverband ortet Handlungsbedarf. Er wird zusammen mit Pro Senectute im Frühjahr ein Buch zum Thema präsentieren und erarbeitet Empfehlungen für Firmen. Man müsse dem Personal einen stufenweisen Austritt aus der Arbeitswelt ermöglichen, sagt Verbandsdirektor Peter Hasler. Und es weiterbilden: «Viele Betriebe glauben, Weiterbildung lohne sich für über 50-Jährige nicht mehr. Da sage ich klipp und klar: Es lohnt sich!»

Zudem sei die Lohnstruktur so zu revidieren, dass ältere Arbeitskräfte nicht viel teurer sind als jüngere. Bei ABB Schweiz ist dies bereits Praxis, und auch bei Swisscom Fixnet arbeitet man auf eine Abflachung der Lohnkurve hin.

Überhaupt findet in etlichen grösseren Betrieben ein Umdenken statt: So achten beispielsweise ABB und Siemens Schweiz vermehrt auf eine gute Altersdurchmischung ihrer Teams und sehen von forcierten Frühpensionierungen ab. ABB, die Bâloise und die Berner Kantonalbank wirken darauf hin, dass Führungskräfte die letzten Berufsjahre etwa als Berater oder Projektleiter weiterarbeiten. Und IBM Schweiz stellt zum Teil jüngeren Mitarbeitern ältere als Mentoren zur Seite, um den Knowhow-Transfer sicherzustellen.

Der Bundesrat schlägt Massnahmen vor, um bestehende Anreize für Frühpensionierungen zu beseitigen und die Menschen zum Weiterarbeiten zu motivieren.

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Politik will Arbeit im Alter fördern

Auch der Bundesrat möchte, dass ältere Personen länger arbeiten. Zu diesem Zweck schlägt er Massnahmen vor, die bestehende Anreize für eine vorzeitige Pensionierung beseitigen und neue für den Verbleib im Arbeitsprozess schaffen. Teilweise sind diese Massnahmen Bestandteil von laufenden Gesetzesrevisionen, teilweise werden sie als separates Paket neu geschnürt. Die wichtigsten Vorschläge im Überblick:

- Die 11. AHV-Revision sieht eine weitere Flexibilisierung des Rentenalters vor. Neu ist insbesondere die Möglichkeit eines Teilvorbezugs der Rente ab 60 Jahren.

- Diese Flexibilität soll neu auch in der zweiten Säule gelten: Wer sein Arbeitspensum im Alter reduziert, kann eine Teilrente vorbeziehen oder den vorherigen Lohn weiter versichern. Zudem dürfen ältere Arbeitnehmende bei vorzeitiger Zwangspensionierung selber entscheiden, ob sie ihr Alterskapital als Rente beziehen oder als Freizügigkeitsleistung in eine neue Pensionskasse überführen, wenn sie eine neue Stelle finden.

- Die Arbeitslosenversicherung soll Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen bei älteren Arbeitslosen grosszügiger handhaben. Auch Einarbeitungszuschüsse hat sie länger zu gewähren.

- Personen, die über 65 hinaus arbeiten, zahlen neu AHV-Prämien auf dem vollen Lohn, erhalten aber auch Rentenzuschläge. Zudem dürfen sie weiter steuerbegünstigte Beiträge an die berufliche Vorsorge leisten.

- Die öffentliche Hand darf ihre Angestellten nicht mehr zwangspensionieren, wenn sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben.

- Mit Kampagnen propagiert der Bund die Gesundheitsförderung und wirkt der Altersdiskriminierung entgegen.

-Unklar ist, ob der Bundesrat die Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge neu staffeln will. Heute erhöht sich der Beitragssatz mit steigendem Alter, was die Attraktivität älterer Arbeitnehmender schmälert. Kürzlich hat der Bundesrat ein Postulat der CVP-Fraktion angenommen, das einen einheitlichen Satz für die Arbeitgeberbeiträge fordert. Doch der Bericht der Verwaltung zum Massnahmenpaket für ältere Arbeitnehmende rät davon ab.

Quelle: www.tagi.ch
 

Pensionierung mit 62 nicht subventionieren PDF Drucken E-Mail

Pascal Couchepin lehnt es ab, «ein flexibles Rentenalter 62 zu subventionieren».

Nach Ansicht des Innenministers lassen die Sozialwerke den Arbeitnehmern bereits jetzt genügend Freiheit, um über den Zeitpunkt ihrer Pensionierung zu entscheiden. Mit der 2. und der freiwilligen 3. Säule sei jeder frei zu tun, was er wolle, sagte Couchepin in einem Interview, das in der Genfer Tageszeitung «Le Temps» erschienen ist.

«Man kann früher in Pension gehen und dabei Rentenkürzungen in Kauf nehmen oder länger arbeiten, um die AHV-Beiträge aufzubessern.» Die Volksinitiative «für ein flexibles AHV-Alter» des Gewerkschaftsbundes lehnte Couchepin mit dem Hinweis ab, er sei «sozialer als die Sozialdemokraten». Couchepin will nach eigenen Aussagen mehr Freiheit in die Sozialleistungen einführen. Man müsse damit aufhören, «die Leute wie in der Kaserne zu behandeln». Hingegen will der Innenminister nicht darauf verzichten, «bis etwa im Jahr 2015» das AHV-Alter zu erhöhen. Denkbar sei, das Rentenalter jedes Jahr um einen Monat zu erhöhen, wie es das deutsche Modell vorsehe.

Neuer Anlauf zu Reformen bei AHV PDF Drucken E-Mail

Neuer Anlauf zu Reformen bei AHV
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur 11. AHV-Revision

Die neue Vorlage zur 11. AHV-Revision ist bereit für die Behandlung im Parlament. Der Bundesrat hat zwei Botschaften verabschiedet, die nach dem Scheitern einer umfassenden Revision bei der Volksabstimmung im Jahr 2004 wenigstens mittelfristig eine Entlastung für das grösste Sozialwerk bringen sollen. Es geht dieses Mal um das Frauen-Rentenalter 65 und die Vorruhestandsregelung für tiefe Einkommen.
 
Langfristig ist die Entwicklung unausweichlich: Wenn nichts geschieht, wird das Geld im AHV-Fonds schon am Anfang des kommenden Jahrzehnts auf unter 70 Prozent einer Jahresausgabe sinken, um dann noch weiter abzunehmen. Wegen der demographischen Entwicklung steht die Zukunft des grössten Schweizer Sozialwerks auf dem Spiel. Noch drastischer stellt sich die Situation bei der IV dar.

Grössere Reform vom Souverän abgelehnt
Reformen sind deswegen unausweichlich. Eine ambitiösere Version der 11. AHV-Revision war im Mai 2004 aber an der Urne gescheitert. Daraufhin hatte der Bundesrat eine Art abgespeckte Variante zusammengestellt, welche die AHV in den Jahren 2009 bis 2020 entlasten soll. Ein langfristige Sanierung allerdings wird damit nicht hinfällig und soll später mit einer grundlegenden 12. AHV-Revision realisiert werden.

Einheitliches Frauen-Rentenalter 65
In seiner Neuauflage beschränkt sich der Bundesrat nun auf besonders dringliche Punkte, bei denen er auf einen raschen Konsens hofft. Neben technischen Anpassungen bringt die am Mittwoch verabschiedete Botschaft die Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf einheitlich 65 Jahre, eine verlangsamte Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung und eine neue Vorruhestandsregelung für Arbeitnehmer mit tiefen Einkommen. Auf den zunächst vorgesehenen Abbau der Witwenrente für kinderlose Frauen hat der Bundesrat verzichtet.

Umstrittene Vorruhestandsregelung
Mit der Vorruhestandsregelung setzt der Bundesrat sich aber über starke Widerstände hinweg, die in der Vernehmlassung geäussert wurden. Die neue Regelung soll einkommensschwachen Personen, die nicht bis zum ordentlichen Rentenalter 65 arbeiten können, die Pensionierung schon ab 62 Jahren ermöglichen. Diese «Überbrückungsrente» wird dabei ins System der AHV-Ergänzungsleistungen (EL) eingebaut, fällt aber im Vergleich zu diesen etwas grosszügiger aus. Bezeichnenderweise wird die Vorruhestandsregelung in einer separaten Botschaft beantragt, damit ein allfälliges Referendum nur diese betrifft.

Insgesamt verspricht sich der Bundesrat von dieser 11. AHV-Revision finanzielle Einsparungen von über 340 Millionen Franken pro Jahr. Längerfristig werden aber noch viel weitergehende Sanierungsmassnahmen notwendig sein, um die AHV auf eine solide Grundlage zu stellen. Der Bundesrat plant eine 12. AHV-Revision deshalb bereits für das Jahr 2008.
 

Lehrer gehen mit durchschnittlich 62 Jahren in Pension PDF Drucken E-Mail

Lehrer gehen mit durchschnittlich 62 Jahren in Pension

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 2004 in Deutschland knapp 15 400 verbeamtete Lehrer in den Ruhestand versetzt. Dies waren 7% mehr als 2003. Dabei ist nach Ergebnissen der Versorgungsempfängerstatistik der Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit von 34% im Jahr 2003 auf 28% im Jahr 2004 zurückgegangen.

 Durchschnittlich waren die im Jahr 2004 pensionierten Lehrer zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung 62 Jahre alt. Im Jahr 2000 waren es 59 Jahre. Seit der Einführung von Abschlägen bei der Pensionierung auf Grund von Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres ist die Zahl der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2000, dem Jahr vor Einführung dieser Abschläge, waren noch 64% aller Pensionierungen von Lehrern wegen Dienstunfähigkeit erfolgt. Die Zahl der Beamten im Schuldienst, die Altersteilzeit machten, stieg von knapp 3 000 im Jahr 2000 auf gut 33 000 im Jahr 2004.

In anderen Aufgabenbereichen, in denen wie für Lehrer eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren gilt, waren von rund 13 000 neupensionierten Beamten und Richtern der Gebietskörperschaften im Jahr 2004 rund 20% dienstunfähig (2003: 24%). Im Vollzugsdienst mit der Regelaltersgrenze von 60 Jahren wurden knapp 16% der Beamten wegen Dienstunfähigkeit pensioniert.

Der Anteil der Lehrer, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr) in den Ruhestand gingen, stieg von gut 20% im Jahr 2003 auf gut 26% in 2004. Darin sind zum Teil auch Beamte enthalten, die zuvor von der Altersteilzeit Gebrauch gemacht haben.

36% der Lehrer traten nach Erreichen des 63. Lebensjahres unter Hinnahme von Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand; dieser Anteil blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Im Jahr 2000 waren es nur gut 22%.

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