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Noch sind Frühpensionierungen an der Tagesordnung. Doch in Grossfirmen zeichnet sich eine Veränderung ab: Sie kreieren Modelle, um ältere Angestellte im Betrieb halten zu können. In gut zehn Jahren erreichen die geburtenstarken 1950er-Jahrgänge das Rentenalter. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) prognostiziert, dass dann der Bestand der erwerbstätigen Bevölkerung erstmals sinkt. Diese Tatsache zwingt Firmen, ihre Personalpolitik zu überdenken. Bis anhin haben sie Angestellte im grossen Stil frühpensioniert - vor allem bei Restrukturierungen. Künftig werden sie diese wohl zum Weiterarbeiten ermuntern. «Sonst laufen die Betriebe Gefahr, auf einmal viel Knowhow zu verlieren und auf einem ausgetrockneten Markt neue Arbeitskräfte rekrutieren zu müssen», sagt die Professorin Martina Zölch, die an der Fachhochschule Nordwestschweiz ein Forschungsprojekt zum Thema leitet. Lohnstruktur revidieren Auch der Arbeitgeberverband ortet Handlungsbedarf. Er wird zusammen mit Pro Senectute im Frühjahr ein Buch zum Thema präsentieren und erarbeitet Empfehlungen für Firmen. Man müsse dem Personal einen stufenweisen Austritt aus der Arbeitswelt ermöglichen, sagt Verbandsdirektor Peter Hasler. Und es weiterbilden: «Viele Betriebe glauben, Weiterbildung lohne sich für über 50-Jährige nicht mehr. Da sage ich klipp und klar: Es lohnt sich!» Zudem sei die Lohnstruktur so zu revidieren, dass ältere Arbeitskräfte nicht viel teurer sind als jüngere. Bei ABB Schweiz ist dies bereits Praxis, und auch bei Swisscom Fixnet arbeitet man auf eine Abflachung der Lohnkurve hin. Überhaupt findet in etlichen grösseren Betrieben ein Umdenken statt: So achten beispielsweise ABB und Siemens Schweiz vermehrt auf eine gute Altersdurchmischung ihrer Teams und sehen von forcierten Frühpensionierungen ab. ABB, die Bâloise und die Berner Kantonalbank wirken darauf hin, dass Führungskräfte die letzten Berufsjahre etwa als Berater oder Projektleiter weiterarbeiten. Und IBM Schweiz stellt zum Teil jüngeren Mitarbeitern ältere als Mentoren zur Seite, um den Knowhow-Transfer sicherzustellen. Der Bundesrat schlägt Massnahmen vor, um bestehende Anreize für Frühpensionierungen zu beseitigen und die Menschen zum Weiterarbeiten zu motivieren. ----------------------------- Politik will Arbeit im Alter fördern Auch der Bundesrat möchte, dass ältere Personen länger arbeiten. Zu diesem Zweck schlägt er Massnahmen vor, die bestehende Anreize für eine vorzeitige Pensionierung beseitigen und neue für den Verbleib im Arbeitsprozess schaffen. Teilweise sind diese Massnahmen Bestandteil von laufenden Gesetzesrevisionen, teilweise werden sie als separates Paket neu geschnürt. Die wichtigsten Vorschläge im Überblick: - Die 11. AHV-Revision sieht eine weitere Flexibilisierung des Rentenalters vor. Neu ist insbesondere die Möglichkeit eines Teilvorbezugs der Rente ab 60 Jahren. - Diese Flexibilität soll neu auch in der zweiten Säule gelten: Wer sein Arbeitspensum im Alter reduziert, kann eine Teilrente vorbeziehen oder den vorherigen Lohn weiter versichern. Zudem dürfen ältere Arbeitnehmende bei vorzeitiger Zwangspensionierung selber entscheiden, ob sie ihr Alterskapital als Rente beziehen oder als Freizügigkeitsleistung in eine neue Pensionskasse überführen, wenn sie eine neue Stelle finden. - Die Arbeitslosenversicherung soll Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen bei älteren Arbeitslosen grosszügiger handhaben. Auch Einarbeitungszuschüsse hat sie länger zu gewähren. - Personen, die über 65 hinaus arbeiten, zahlen neu AHV-Prämien auf dem vollen Lohn, erhalten aber auch Rentenzuschläge. Zudem dürfen sie weiter steuerbegünstigte Beiträge an die berufliche Vorsorge leisten. - Die öffentliche Hand darf ihre Angestellten nicht mehr zwangspensionieren, wenn sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. - Mit Kampagnen propagiert der Bund die Gesundheitsförderung und wirkt der Altersdiskriminierung entgegen. -Unklar ist, ob der Bundesrat die Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge neu staffeln will. Heute erhöht sich der Beitragssatz mit steigendem Alter, was die Attraktivität älterer Arbeitnehmender schmälert. Kürzlich hat der Bundesrat ein Postulat der CVP-Fraktion angenommen, das einen einheitlichen Satz für die Arbeitgeberbeiträge fordert. Doch der Bericht der Verwaltung zum Massnahmenpaket für ältere Arbeitnehmende rät davon ab. Quelle: www.tagi.ch
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