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Welche Versicherungen sind notwendig |
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Welche Versicherungen sind notwendig?Viele Haushalte in Deutschland sind falsch versichert. Doch welche Versicherungen brauche ich wirklich? Der Versicherungscheck hilft Ihnen herauszufinden, welche für Sie unbedingt notwendig oder nützlich sind. Kranken-, Hausrats- , Lebens-, Renten-, Glas-, Ausbildungs- oder Sterbegeldversicherung - das Angebot an Versicherungen in Deutschland ist groß. Die Angst lässt viele zur Absicherung aller möglichen Eventualitäten zu möglichst vielen Versicherungen greifen. Verbraucherschützer haben festgestellt, dass dabei viele unnötige, falsche oder zu teure Versicherungen abgeschlossen werden. Eigentlich sollte jeder in regelmäßigem Abstand überprüfen, welche Versicherung im aktuellen Lebensabschnitt gerade unbedingt notwendig, brauchbar, nicht nötig oder gar sinnlos ist. Fest steht: Berufstätige brauchen andere Versicherungen als Rentner, Singles andere als Familien. Für alle unbedingt notwendig sind: - Gesetzliche oder private Krankenversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung (für Fahrzeughalter)
- Private Haftpflichtversicherung
Familien sollten darauf achten, dass die Kinder bei der Haftpflichtversicherung mitversichert sind, denn diese können - ab sieben Jahren - für angerichteten Schaden haftbar gemacht werden. Als Ergänzung sehr zu empfehlenfür Berufseinsteiger: - Berufsunfähigkeitsversicherung
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Hausratversicherung (bei hochwertiger Einrichtung)
für Familien: - Risikolebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kinderinvaliditätsversicherung
- Auslandsreise-Krankenversicherung (vor allem für gesetzlich Versicherte)
- Hausratversicherung
für Hausbesitzer: - Wohngebäude-Feuerversicherung
- Wohngebäude-Sturmversicherung (nur in stürmischen Gegenden und wenn Bäume in der Nähe sind)
- Wohngebäude-Leitungswasserversicherung (bei älteren Leitungswassernetzen)
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (für Eigenheime mit Öltank, falls die Privathaftpflicht diesen Schutz nicht abdeckt)
für Rentner: - Hausratsversicherung
- Auslandsreise-Krankenversicherung (für gesetzlich Versicherte)
Nur bedingt notwendige Versicherungen- Unfallversicherung - macht nur Sinn für Hausfrauen, Kinder oder Studenten. Berufstätige sind meist schon über die Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Unfälle geschützt.
- Rechtsschutzversicherung - wegen vieler Ausschlusskriterien nur für wenige zu empfehlen - beispielsweise für Autofahrer, die viel unterwegs sind. Bei Arbeits- oder Mietstreitigkeiten erhalten Sie in der Regel von Gewerkschaften oder Mieterbund bessere Unterstützung.
- Reiseversicherungen - zu empfehlen sind Auslands-Krankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung bei teuren Urlauben. Sinnlos dagegen ist meist eine Reisegepäckversicherung, da diese zu viele Ausschlusskriterien enthält.
Unsinnig, teuer oder nicht zu empfehlenDer Bunde der Versicherten (BdV) meint, dass Sie auf folgende Versicherungen verzichten können, kündigen oder einfrieren sollten. (s. Link rechte Spalte "Wie viel Versicherung braucht der Mensch?") - Private Arbeitslosigkeitsversicherung - unsinnig und teuer, weil man allein besser für Notfälle sparen kann, die Rendite mager und der erhoffte Geldsegen nur über ein jahr ausgezahlt wird.
- Ausbildungsversicherung - in der Regel kleine Lebensversicherungen, die noch weniger Rendite bringen als normale Kapitallebensversicherungen.
- Glasversicherung - unsinnig, da ein finanzieller Ruin durch den Schaden nicht zu befürchten ist.
- Kapital-Lebensversicherung - seitdem es keine Steuervorteile mehr gibt für die meisten zu teuer, unflexibel und unrentabel. Vorsicht ! Wer schon eine Kapitallebensversicherung besitzt, sollte nach Möglichkeit nicht kündigen, da die Verluste sehr hoch sein können. Besser die Beiträge ruhen lassen und auf die Auszahlung warten.
- Kfz-Insassenunfallversicherung - unsinnig, da alle berechtigten Ansprüche, die gegen den Fahrzeughalter oder Fahrer gestellt werden können, durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Zum Schutz von Familienangehörigen ist eine Unfallversicherung, die alle Unfälle abdeckt, die bessere Wahl.
- Private Rentenversicherung - im Grunde eine Lebensversicherung ohne Vertragsschutz, die auch Kranke abschließen können. Am Vertragsende wird eine monatliche Rente oder das ganze Kapital ausgezahlt. Der "Bund der Versicherten" spricht hier sogar von "legalem Betrug". Beitragsgelder verschwinden in stillen Reserven, die Erträge werden willkürlich und undurchsichtig gekürzt und die Höhe der Rendite kann keiner voraussagen.
- Sterbegeldversicherung - nicht zu empfehlen, da das Geld sinnvoller angespart werden kann. Eine kleine Lebensversicherung, die aber in der Regel noch schlechtere Renditen abwirft als die Kapital-Lebensversicherung.
Alle Versicherungen auf Beitragskosten prüfen Haben Sie alle Versicherungen auf ihre Brauchbarkeit gecheckt, sollten Sie in einem nächsten Schritt prüfen, wo Sie bei den Beiträgen Kosten sparen können. Besteht die Notwendigkeit, eine oder mehrere Versicherungen zusätzlich abzuschließen, sollten Sie auf jeden Fall Leistungen und Preise vergleichen. Den Versicherungsschutz überdenken sollten Sie außerdem, wenn Sie sich von Ihrem Lebenspartner getrennt haben. Dann kann es notwendig sein, eine neue, eigene Kranken-, Haftpflicht oder Hausratsversicherung abzuschließen. |
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Nationalrat gegen feste BVG-Formel |
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Nationalrat gegen feste BVG-Formel Der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge (BVG) soll auch künftig nicht nach einer festen Formel berechnet werden. Der Nationalrat hat ein solches Begehren am Dienstag mit 95 zu 83 Stimmen abgelehnt. Einstimmig angenommen wurde eine BVG-Änderung, die für mehr Sicherheit beim Kassenwechsel sorgt. Gegen eine fixe Formel sprachen sich SVP, FDP und Teile der CVP aus. Es gebe schlicht keine Formel, die dafür zweckmässig sei, sagte Hans Kaufmann (svp., Zürich). Vor allem SP und Grüne wollten jedoch verhindern, dass weiterhin alljährlich um die Höhe des Mindestzinssatzes gefeilscht wird. «Es braucht eine feste Formel zu Beruhigung der ganzen Situation», sagte Christine Egerszegi (fdp., Aargau) im Namen der vorberatenden Kommission. Der Rat folgte indes Bundesrat Pascal Couchepin, der sich ebenfalls gegen die Motion der Kommission wehrte. Statt um den Satz würde dann einfach um die Formel gestritten, hatte der Bundesrat seine Ablehnung schon früher begründet. Gemäss dem heutigen Gesetz setzt der Bundesrat den BVG-Mindestzins gestützt auf die Renditeentwicklung marktgängiger Anlagen fest. Er muss den Satz mindestens alle zwei Jahre überprüfen, was in den letzten Jahren jeweils zu heftigen Diskussionen Anlass gegeben hat. Für mehr Sicherheit beim Kassenwechsel Wechselt ein Arbeitgeber die Vorsorgeeinrichtung, soll im Voraus klar sein, wo die Rentner weiter versichert sind. Der Nationalrat hat einstimmig einen Entwurf seiner Sozialkommission (SGK) zur Änderung des BVG unterstützt. Bisher klaffte in diesem Punkt eine Lücke im Gesetz. Ist vorgesehen, dass die Rentner die bisherige Einrichtung verlassen, soll der Wechsel der Vorsorgeeinrichtung nur noch möglich sein, wenn die neue Einrichtung sich schriftlich zur Übernahme der Rentner verpflichtet.
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Auch Senioren müssen mit höheren Prämien rechnen |
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Auch Senioren müssen mit höheren Prämien rechnen Autoversicherungen im Vergleich 2006 bezahlen nicht nur Jung- und Neulenker höhere Versicherunsprämien. Auch Senioren werden stärker zur Kasse gebeten. Noch immer zahlen unter den ausländischen Lenkern Serben und Türken die höchsten Prämien. Der Internet-Vergleichsdienst Comparis.ch hat basierend auf den Prämien 2006 aller sieben Versicherungsgesellschaften, die über einen Online-Prämienrechner verfügen und zusammen einen Marktanteil von 60 Prozent abdecken, eine Analyse vorgenommen. Jung- und Neulenker, die statistisch gesehen am häufigsten Schäden verursachen, müssen bei allen sieben Anbietern bis zu 270 Prozent höhere Prämien zahlen, wie Comparis.ch am Dienstag mitteilte. Bei drei der sieben untersuchten Gesellschaften werden nun auch die Senioren stärker zur Kasse gebeten. Sie müssen Aufschläge von bis zu 25 Prozent zahlen. Gemäss der vor einem Jahr durchgeführten Analyse mussten die Senioren trotz höherem Unfallrisiko noch keine Prämienaufschläge bezahlen. Versicherte aus dem Kanton Tessin zahlen die höchsten Prämien. Auf den weiteren Rängen folgen Genf, Basel-Stadt und Zürich. Billigster Kanton für die Autoversicherung ist Nidwalden vor Uri und Obwalden sowie Bern. Aber auch die Nationalität beeinflusst die Höhe der Prämien stark. Franzosen, Spanier, Portugiesen oder Italiener bezahlen im Vergleich zu Schweizern je nach Versicherungsgesellschaft deutlich mehr. Für Deutsche und Österreicher ist der Aufschlag geringer. Die höchsten Zuschläge aber gibt es für Türken und Serben. Bei der günstigsten Versicherung bezahlt ein Serbe beispielsweise für einen VW Golf 1200 Franken Prämie, bei der teuersten knapp 7100 Franken. Ein Schweizer bezahlt für das gleiche Auto zwischen 900 und 1400 Franken. |
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Karriere statt Ruhestand Die Zahl der arbeitenden Rentner steigt. Ihnen geht es oft nicht ums Geld, sondern um neue Herausforderungen Nach 33 Jahren Berufstätigkeit hatte sich die ehemalige Lufthansa-Flugbegleiterin Heidruth Bab darauf gefreut, nicht mehr arbeiten zu müssen. Doch Kaffeetrinken und Tennisspielen - das wurde ihr schnell zu langweilig. "Finanziell war ich gut abgesichert, aber ich wollte wieder raus", sagt sie. Die 61jährige wäre vor vier Jahren sogar bereit gewesen, an einer Supermarkt-Kasse zu arbeiten, aber es kam viel interessanter: "Nur ein Jahr nach meinem Abschied von Lufthansa führte ich als Besucher-Betreuerin den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler bei der Gala-Eröffnung durch das Jüdische Museum Berlin", erzählt sie strahlend. Eine Zeitungsannonce war es, die noch einmal eine Wende in ihr Leben brachte. Obwohl für den Besucherservice des Museums ausdrücklich Studenten gesucht wurden, luden die Verantwortlichen Heidruth Bab zum Vorstellungsgespräch ein. Die Berlinerin überzeugte die Personalmanager so schnell von ihren Qualitäten, daß diese nur noch eine Frage hatten: "Werden sie sich in das sehr junge Team einfügen können?" Daran hatte Heidruth Bab keine Zweifel, war sie das doch von ihrer früheren Arbeit gewohnt. Im Gegenteil: Sie freute sich darauf, wieder mit jungen Kollegen zusammenzuarbeiten. Eher sorgte sie sich zunächst, ob ihre autodidaktisch erworbenen Kenntnisse in Geschichte und jüdischer Kultur ausreichen würden. "Inzwischen denken manche sogar, ich sei Historikerin. Ich finde es ganz spannend, immer wieder Neues zu lernen", betont sie. Bei so viel Lern-Begeisterung wundert es nicht, daß sie nun auch Führungen auf Englisch und Französisch macht, Kommunikationsschulungen für das Personal leitet und bei ihrem alten Arbeitgeber Lufthansa Vorträge über die Servicephilosophie des Jüdischen Museums hält. Der Wunsch nach einer "erfüllenden, sinnvollen und selbst gewählten Tätigkeit" sei für viele Ältere die entscheidende Motivation, weiter erwerbstätig zu sein, sagt Heribert Engstler vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) in Berlin. Er hat das Phänomen der Berufstätigkeit im Rentenalter wissenschaftlich untersucht und festgestellt, daß rund jeder Zehnte im Alter zwischen 65 und 69 Jahren erwerbstätig ist. Viele von ihnen seien geringfügig beschäftigt und besserten so ihre Rente auf. Anderen gehe es eher darum - so wie Heidruth Bab - den Kontakt zu jüngeren Menschen zu halten. Zu ihnen gehört auch Wolf Bürklin aus Berlin. Der 65jährige Jurist stand vielen internationalen Unternehmen bei Fusionen beratend zur Seite. Mit 55 hat er sich dann aus dem "Big Business" zurückgezogen - bis in die Klöster des buddhistischen Königreichs Bhutan. "Durch Gespräche mit einem befreundetem buddhistischen Priester und philosophische Studien habe ich einen anderen Blick auf die Welt bekommen", erzählt er. Danach hat er sich den Problemen der Menschen ganz irdisch wieder zugewandt, genau genommen unterirdisch: 2002 hat er in Berchtesgaden einen 850 Meter tief im Berginnern liegenden Salzheilstollen gepachtet und ihm mit einem Wellness- und Therapiekonzept neues Leben eingehaucht. "Es hat mich schon immer gereizt, neue Wege zu gehen, die nicht vorgezeichnet sind. Ich fühle mich am Anfang eines neuen Lebens." Sehr viel gradliniger verlief der Übergang vom leitenden Angestellten zum "selbständigen Rentner" bei dem 68jährigen Entwicklungsingenieur Frank Thoma. "Ich berate jetzt eine Firma in Korea mit 5000 Mitarbeitern, die Fahrzeuge und Motoren nach DaimlerChrysler-Lizenzen baut", sagt der Ingenieur. Frank Thoma kennt die Firma gut. Denn dort arbeitete der Stuttgarter als Entsandter des DaimlerChrysler-Konzerns bereits von 1996 bis 2002 als technischer Direktor. "Als ich nach 42 Jahren bei Daimler pensioniert wurde, fragten mich die Koreaner, ob ich nicht weiter als selbständiger Berater für sie arbeiten möchte", erzählt der 68jährige. "Das schönste Gefühl für mich ist es, gebraucht zu werden." Deswegen nahm er das Angebot sofort an. Von einem Tag auf den anderen nicht mehr arbeiten zu gehen, sei für ihn unvorstellbar gewesen. Nach nunmehr drei Jahren "aktiver Arbeit im Ruhestand" und hundert Tausenden Flugkilometern zwischen Stuttgart und Seoul denkt Frank Thoma jetzt aber doch ans Aufhören. "Ich möchte körperlich und geistig noch fit sein, wenn ich aufhöre", sagt der Ingenieur. Deswegen sei in einem halben Jahr Schluß. Viele Rentner fühlen sich heute noch vital und wollen deshalb länger aktiv im Berufsleben bleiben, sagt der Altersforscher Heribert Engstler. Der demografische Wandel und das sinkende Rentenniveau werden diese Entwicklung künftig noch verstärken. "Neben finanziellen Aspekten ist es für viele Ältere auch wichtig, ihr Fachwissen an die nächste Generation weiterzugeben", sagt der Wissenschaftler. Ein gutes Beispiel dafür ist die Frankfurterin Maria Helmer. "Mir liegt es sehr am Herzen, daß andere von meinen Erfahrungen profitieren", sagt sie. Mit 56 Jahren übernahm die Mutter von vier erwachsenen Kindern die Leitung einer evangelischen Kindertagesstätte und führte dort das "Offene Konzept" ein. Seitdem werden die Kinder nicht mehr in festen, sondern in altersgemischten Gruppen betreut. Dafür mußte sie viel Überzeugungsarbeit leisten. Heute coacht die 68jährige Erzieher und arbeitet als Referentin auf sozialpädagogischen Fachtagungen. Maria Helmer war schon früh klar, daß sie nach der Pensionierung weiterarbeiten wollte. Um dafür günstige Voraussetzungen zu schaffen, hat sie neben der Leitung der Kindertagesstätte einen Lehrauftrag an einer hessischen Fachschule für Sozialpädagogik angenommen. "Man muß sich fragen, was man will, wenn man in seinem Beruf aufhört und keine Bestätigung mehr erfährt. Damit man nicht in ein Loch fällt, muß man sich rechtzeitig um eine neue Aufgabe kümmern."
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Der Ruhestand - von Ruhe keine Spur |
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Die Zeiten, in denen Pensionäre einfach nur geruhsam und zurückgezogen gelebt haben, sind vorbei. Die heutige Rentner-Generation ist länger aktiv. Der Ruhestand ist heute alles andere als ruhig – Ruheständler haben jede Menge Zeit für sich - und die nutzen sie: Sie reisen, machen Sport, schaffen sich neue Dinge an, begeistern sich für technische Innovationen, pflegen ihre Hobbies oder sind ehrenamtlich tätig. Neben all der dazu gewonnenen Freizeit heißt es aber vorher auch – wie bei jedem neuen Lebensabschnitt – die finanzielle Situation zu überprüfen und Risiken abzusichern. „Der Versicherungsbedarf endet mit dem Eintritt in den Ruhestand keineswegs. Manches kann zwar unnötig werden, einiges dagegen ist anzupassen oder neu abzuschließen“, erläutert Dr. Lutz Köhler, Pressesprecher der Versicherungskammer Bayern. Die durchschnittliche restliche Lebenserwartung eines heute 65-Jährigen beträgt stolze 16 Jahre, die einer 65-jährigen Frau sogar fast 20 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt). In dieser Zeit kann sich noch viel verändern. Und so spielen neben aller Freude über den wohlverdienten Ruhestand auch Ängste eine Rolle: vor Verlust der Eigenständigkeit, körperlichen Gebrechen oder Pflegebedürftigkeit. Auch wenn sich frischgebackene Ruheständler fit fühlen – der Gedanke, von heute auf morgen auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, ist beunruhigend. Diesen berechtigten Ängsten und Sorgen sollten sie aktiv begegnen. Die Versicherungskammer Bayern gibt Tipps, was angehende Ruheständler beachten sollten. Das monatliche Auskommen sichern Das Wichtigste zuerst: Wer bald in Rente geht, sollte sein monatliches Auskommen frühzeitig sichern. Wie viel Rente er vom Staat zu erwarten hat, sagt ihm die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA); vielleicht liegt die Rentenauskunft der BfA auch schon vor. Die Auskunft allein reicht aber nicht aus: Wichtig ist, vor der Pensionierung einen Rentenantrag zu stellen – denn die Rente fließt nicht automatisch. In die Planung einzubeziehen sind außerdem Betriebsrenten oder Zahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken. Bestenfalls wird diese Grundversorgung noch durch Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung ergänzt. Sie schließt im Idealfall die Versorgungslücke zwischen dem letzten Nettogehalt und der Monatsrente. Denn auch am Lebensabend soll die erworbene Lebensqualität erhalten werden. Wurde versäumt während des Erwerbslebens eine private Rentenversicherung abzuschließen, so ist es dafür keineswegs zu spät. Sie kann auch gegen einen größeren Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Bestens geeignet sind dazu fällige Altersvorsorgeleistungen, etwa aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Die private Rentenversicherung garantiert dann eine lebenslange monatliche Rentenzahlung – und gibt damit Planungssicherheit. Krankheits- und Pflegerisiko frühzeitig absichern Rentner müssen sich keine Sorgen mehr machen, dass nach einem Unfall oder im Krankheitsfall ihr monatliches Einkommen ausfällt. Und so können sie ihre Berufsunfähigkeitsversicherung getrost kündigen – sofern die Laufzeit des Vertrags nicht ohnehin auf das Renteneintrittsalter begrenzt war. Dennoch: Im Ernstfall müssen sie mit Mehrkosten allemal rechnen: Da kann Hilfe bei den alltäglichen Dingen genauso nötig werden wie der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder sogar die Pflege. Auf die gesetzliche Pflegeversicherung allein sollte der Ruheständler nicht bauen; sie springt nur im Pflegefall ein und kann die tatsächlichen Kosten nicht annähernd decken. Allein ein Platz im Pflegeheim kostet aber schon zwischen 2.300 und 3.000 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist allenfalls eine Basisversorgung. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es maximal 1.432 Euro vom Staat. Was darüber hinaus geht, muss aus eigenem Vermögen bezahlt werden, andernfalls werden die Kinder in die Pflicht genommen. Deshalb empfehlen Experten, rechtzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, zum Beispiel in Form einer Pflegetagegeldversicherung. Sie zahlt in Abhängigkeit von der Pflegestufe ein vereinbartes Tagegeld. Allerdings kann ein Vertrag nur nach einer Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Wer also schon eine Vorerkrankung hat, ist entweder nicht mehr versicherbar oder muss einen hohen Beitragszuschlag zahlen. Da der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung auch vom Einstiegsalter abhängt, ist ein rechtzeitiger Einstieg zu empfehlen, denn: Wer früh einsteigt, zahlt weniger. Während die gesetzliche Pflegeversicherung auch nach der Pensionierung noch weiterläuft, fällt die gesetzliche Unfallversicherung nach dem Austritt aus dem Erwerbsleben ganz weg. Sie zahlt ohnehin nur bei Unfällen in der Arbeitsstätte oder auf dem direkten Weg hin und zurück, für Unfälle in der Freizeit leistet sie grundsätzlich nicht. Aktive Rentner sollten deshalb über eine private Unfallversicherung nachdenken. Sie schützt weltweit und rund um die Uhr vor den finanziellen Folgeschäden nach einem Unfall. Kernstück ist die Invaliditätsleistung: Je nach Vertrag zahlt die Unfallversicherung bei anerkannter (Teil-) Invalidität eine größere Summe oder eine lebenslange Rente. Weitere wichtige Leistungen sind zum Beispiel die Organisation und – je nach Tarif – auch die Bezahlung von Hilfeleistungen, etwa von Fahrdiensten oder „Essen auf Rädern“. Nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder Unfall im Krankenhaus? Im Koma? Selber keine Entscheidungen mehr treffen oder seinen Willen äußern können? Kein erbauender Gedanke. Deshalb ist frühzeitige Vorsorge notwendig: mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. * Vorsorgevollmacht: In der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bestimmt, die im Fall der Entscheidungsunfähigkeit die persönlichen Interessen vertritt und Angelegenheiten regelt. Besteht diese Vorsorgevollmacht nicht, so bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Denn entgegen der verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzliche Vertretungsvollmacht für Ehe- und Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere nahe Verwandte. * Patientenverfügung: Ärzte benötigen für eine Behandlung die Zustimmung des Patienten. Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass auch dann dem eigenen Willen Folge geleistet wird, wenn der nicht mehr geäußert werden kann. Eine Patientenverfügung sollte möglichst schriftlich niedergelegt werden Sie regelt im Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus genau, welche medizinischen Maßnahmen im Einzelfall erfolgen und welche unterlassen werden sollen. Der Abschied vom Partner Den Lebensabend zu zweit genießen, zusammen reisen, etwas unternehmen, davon träumt jeder. Doch den wenigsten ist es vergönnt, bis zum Lebensende zusammen zu bleiben. Viele wollen ihren Partner deshalb abgesichert wissen, wenn sie vor ihm versterben. Und auch die Bestattungskosten sollen geregelt sein. Vom Staat gibt es seit der Gesundheitsreform keinen Zuschuss mehr, er hat das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Wer zu Lebzeiten für eine würdige Bestattung sorgen und die Hinterbliebenen entlasten möchte, kann dies mit einer privaten Sterbegeldversicherung tun. In der Regel kann zwischen verschiedenen Versicherungssummen gewählt werden. Was sonst noch zu versichern ist Die großen Existenzrisiken haben Ruheständler für sich und ihre Familie bereits hinter sich. Die Kinder sind erwachsen und sorgen für sich selber, und auch das Thema Arbeits- und Berufsunfähigkeit ist jetzt Schnee von gestern. Nun geht es nicht mehr um Vermögensaufbau, sondern primär darum, das Gewonnene abzusichern und die Lebensqualität im Ruhestand zu bewahren. Auch während der Rentenzeit gilt es, bestimmte Risiken regelmäßig zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kann zum Beispiel getrost gekündigt werden. Aber vielleicht ist dafür eine Auslandsreisekrankenversicherung für reiselustige Rentner sinnvoll. Der Versicherungsschutz gehört also im Ruhestand auf den Prüfstand, betont die Versicherungskammer Bayern, die für alle Fragen rund um die private Absicherung ein kompetenter Ansprechpartner ist. Wichtige Adressen: Fragen zur gesetzlichen Rente: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (www.bfa.de), kostenlose Service-Nummer 0800 – 3 33 19 19 (Montag - Donnerstag: 7.30 - 19.30 Uhr; Freitag: 7.30 - 15.30 Uhr). Fragen zur gesetzlichen Kranken- und Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie zum Thema Ehrenamt: Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (www.bmgs.bund.de), Bürgertelefon zur Rente 0 18 05-99 66 01, zur Krankenversicherung 0 18 05-99 66 02, zur Pflegeversicherung 0 18 05-99 66 03, zur Unfallversicherung/Ehrenamt 018 05-99 66 05 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr). Fragen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Informationen, Formulierungshilfen und Mustertexte gibt es beim Bundesjustizministerium unter www.bmj.bund.de. |
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