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Auszahlung der Lebensversicherung PDF Drucken E-Mail

Vielen Versicherten stellt sich die Frage, wie sie das ausgezahlte Geld aus einer Lebensversicherung am Besten und Sinnvollsten verwenden, um für die nächsten Jahre monatlich einen möglichst großen Betrag zur Verfügung zu haben.

Der aktuelle Rat von Experten sieht vor, das ausgezahlte Geld in einen Rentenfonds zu investieren und in diesem Zusammenhang einen Auszahlungsplan mit festzulegen. Hier stehen zwei mögliche Varianten zur Wahl:

1. Der Anleger entnimmt z. B. monatlich nur so viel Geld, dass das Vermögen nicht berührt wird. Er lässt sich also lediglich die Fondsausschüttung auszahlen.

2. Alternativ kann die Auszahlung auch eine Kombination aus Fondsausschüttung und Vermögen darstellen. Bei dieser Variante sollte festgelegt werden, über welchen Zeitraum man Geld auf dem Fonds beziehen möchte, da das Vermögen nach Ablauf dieses Zeitraumes aufgebraucht ist und keine Zahlungen mehr erfolgen können.

Lebensversicherung oft ein schlechtes Geschäft PDF Drucken E-Mail

Lebensversicherungen sind als Altersvorsorge zwar bequem, aber schlecht verzinst. Wer auf hohe Rendite hofft, sollte sein Geld besser in Aktien investieren.

Die Lebensversicherung ist der Deutschen liebste private Altersvorsorge. Von dem oft über Jahrzehnte angesparten Geld erhoffen sich viele einen sorglosen Ruhestand.

Der Abschluss einer solchen Versicherung will aber gut überlegt sein. Wichtigstes Kriterium bei der Entscheidung ist die eigene Lebensvorstellung. «Die Grundfrage lautet: Wofür lege ich das Geld an?», sagt der Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt, Andreas Behn. Außerdem spielt der Anlagezeitraum eine Rolle. Das Risiko, das jemand einzugehen bereit ist, die Flexibilität der Beitragshöhe und der Zugriff auf das angesparte Kapital müssen bedacht werden.

Eigene Bedürfnisse klarmachen

Wer zum Beispiel den Kauf einer Immobilie plant, sollte nach Behns Ansicht keine Versicherung abschließen. Eine vielleicht erforderliche Vertragsauflösung könnte problematisch werden. Das treffe auch bei Arbeitslosigkeit zu. «Wenn ich garantiert nicht auf das Geld zugreifen muss und lange Zeit zum Ansparen habe, dann ist eine Lebensversicherung eventuell die richtige Vorsorge», sagt der Berater. Sein Tipp: Im Gespräch mit Versicherungsvertretern die eigenen Bedürfnisse klar machen und das Produkt darauf abstimmen.

Zu den Vorsorge-Alternativen zählen Riester- und Rürup-Rente, Fondsanlagen oder Betriebsrenten. Häufig könne zwar erst ab dem 60. Lebensjahr über das Ersparte verfügt werden. Dafür winken staatliche Zuschüsse und Steuervorteile, erläutert Bianca Höwe, Pressesprecherin des Bundes der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Sie räumt Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung absoluten Vorrang vor einer Kapitallebensversicherung ein. «Versicherung und Vorsorge strikt trennen», nennt sie ihre Maxime.

Für sinnvoll erachtet Höwe eine den Hinterbliebenen zugute kommende Risikolebensversicherung. «Da gibt es eine hohe Summe zu vernünftigem Beitrag.»

Schlechte Rendite

Eine Kapitallebensversicherung bezieht den Todesfall zu Lasten der Vorsorge mit ein. «Von 50 Euro Beitrag geht ein Anteil für das Todesfallrisiko weg, ein anderer für die Verwaltungskosten des Versicherers», rechnet Höwe vor. «Für mich wird nur der Rest angespart.» Das Ergebnis sei eine schlechte Rendite, weil diese lediglich auf das tatsächlich angesparte Kapital geleistet werde. Ob also jeden Monat 20 oder 35 Euro angesammelt werden, wirkt sich gravierend auf den am Ende der Laufzeit fälligen Betrag aus. Sicher ist dem Kunden nur das vertraglich garantierte Kapital.

Die Expertin hält es für schwierig, den angesparten Anteil pro Beitrag auszurechnen. Denn «die Gesellschaften sind nicht verpflichtet, die einzelnen Kostenpositionen offen zu legen». Generell gilt: Die Kosten für Verwaltung und Vertreterprovision variieren mit der Beitragshöhe. Günstige und renditestarke Assekuranzen sind nach den Erfahrungen der Experten nicht unbedingt unter den Großen der Branche zu finden. Diese sind aber kapitalstark; die Bonität eines Unternehmens sollte in die Überlegungen einfließen.

Inflation frisst Rendite auf

Wegen bescheidener Renditen bescheinigt Stefan Albers, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Versicherungsberater mit Sitz in Köln, der Lebensversicherung als «Kapitalanlage einen begrenzten Nutzen». Erwische ein Kunde eine mit lediglich ein bis zwei Prozent verzinste Versicherung bestehe sogar die Gefahr, dass das Kapital von der Inflation aufgefressen wird. Auf ein Tagesgeldkonto bekommen Sparer derzeit etwa drei Prozent Zinsen.

Albers bevorzugt eine Rentenversicherung ohne Todesfallschutz. Im Unterschied zu der auf einen Schlag ausbezahlten Kapitalleben- wird «die Rentenversicherung als monatliche Leibrente gezahlt». Die Leibrente muss versteuert werden; derzeit sind es 18 Prozent auf 100 Euro. Auch bei Auszahlung des Kapitals kassiert der Fiskus mit.

Versicherer gewinnt

Legt es jemand darauf an, seine eingezahlten Beiträge wieder heraus zu bekommen, muss er Berechnungen des Koblenzer Finanzwissenschaftlers Heinrich Bockholt zufolge ein Alter von mindestens 90 Jahren erreichen. Ansonsten geht die Versicherungsgesellschaft aus dieser «Wette mit dem Tod» als Gewinner hervor.

Wer eine solche Wette nicht eingehen mag, sollte sich ein Produkt mit Kapitalwahlrecht aussuchen. «Bei Fälligkeit entscheide ich, wie das Geld ausbezahlt wird», so Stefan Albers. Grundsätzlich sieht er Lebensversicherungen kritisch. Im Vergleich zu Aktien und anderen Anlageformen seien sie bequem, weil «man sich nicht kümmern muss. Die Trägheit zahlt man mit abgespeckter Rendite.»

Die Lebensversicherung bringt wenig Rendite PDF Drucken E-Mail

Die Lebensversicherung ist der Deutschen liebste private Altersvorsorge. Von dem oft über Jahrzehnte angesparten Geld erhoffen sich viele einen sorglosen Ruhestand. Der Abschluss einer solchen Versicherung will aber überlegt sein.

Wichtigstes Kriterium bei der Entscheidung ist die eigene Lebensvorstellung. «Die Grundfrage lautet: Wofür lege ich das Geld an?», sagt der Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt, Andreas Behn. Dann spielt der Anlagezeitraum eine Rolle. Das Risiko, das jemand einzugehen bereit ist, die Flexibilität der Beitragshöhe und der Zugriff auf das angesparte Kapital müssen bedacht werden.

Wer zum Beispiel den Kauf einer Immobilie plant, sollte nach Behns Ansicht keine Versicherung abschließen. Eine vielleicht erforderliche Vertragsauflösung könnte problematisch werden. Zu den Vorsorge-Alternativen zählen Riester- und Rürup-Rente, Fondsanlagen oder Betriebsrenten. Sie seien zwar häufig erst ab dem 60. Lebensjahr verfügbar. Dafür winken staatliche Zuschüsse und Steuervorteile, erläutert Bianca Höwe, Pressesprecherin des Bundes der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Sie räumt Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung absoluten Vorrang vor einer Kapitallebensversicherung ein.

Eine Kapitallebensversicherung bezieht den Todesfall zu Lasten der Vorsorge mit ein. «Von 50 Euro Beitrag geht ein Anteil für das Todesfallrisiko weg, ein anderer für die Verwaltungskosten des Versicherers», rechnet Höwe vor. «Für mich wird nur der Rest angespart.» Das Ergebnis sei eine schlechte Rendite. Die Expertin hält es für außerordentlich schwierig, den angesparten Anteil pro Beitrag auszurechnen. Denn «die Gesellschaften sind nicht verpflichtet, die einzelnen Kostenpositionen offenzulegen».

Wegen bescheidener Renditen bescheinigt Stefan Albers, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Versicherungsberater mit Sitz in Köln, der Lebensversicherung als «Kapitalanlage einen begrenzten Nutzen.» Erwische ein Kunde eine mit lediglich ein bis zwei Prozent verzinste Versicherung bestehe sogar die Gefahr, dass das Kapital von der Inflation aufgefressen wird. Albers bevorzugt eine Rentenversicherung ohne Todesfallschutz. Im Unterschied zu der auf einen Schlag ausbezahlten Kapitalleben wird «die Rentenversicherung als monatliche Leibrente gezahlt».

Der Versicherungsberater empfiehlt eine lange «Rentengarantiezeit». So heißt die Frist, in der die Versicherungsgesellschaft die Leibrente zahlen muss - unabhängig davon, ob der Kunde noch lebt oder nicht. «Standard sind 5 Jahre. Bei einem Rentenalter von 65 Jahren sind 15, 17 oder 20 Jahre besser. Sonst gucken die Hinterbliebenen in die Röhre.»

Legt es jemand darauf an, seine eingezahlten Beiträge wieder heraus zu bekommen, muss er Berechnungen des Koblenzer Finanzwissenschaftlers Heinrich Bockholt zufolge ein Alter von mindestens 90 Jahren erreichen. Ansonsten geht die Versicherungsgesellschaft aus dieser «Wette mit dem Tod» als Gewinner hervor. Wer eine solche Wette nicht eingehen mag, sollte sich ein Produkt mit Kapitalwahlrecht aussuchen. «Bei Fälligkeit entscheide ich, wie das Geld ausbezahlt wird», so Stefan Albers.

31.3.07 - FDP will flexibles Rentenalter PDF Drucken E-Mail

Wer will, soll auch mit 69 Jahren noch jeden Tag zur Arbeit gehen dürfen. Die FDP schlägt ein flexibles Rentenalter vor, um eine individuelle Lebensplanung zu ermöglichen.

Gleichzeitig sollen ältere Menschen länger im Arbeitsprozess gehalten werden. Auf dem Arbeitsmarkt drohten in zehn Jahren nämlich hunderttausende Arbeitnehmende zu fehlen, sagte Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi heute an der Delegiertenversammlung in Winterthur.

Die 218 FDP-Delegierten stimmten einem Drei-Stufen-Modell zu, das ein Mindestrentenalter vorsieht, ein Renten-Regelalter, das für Männer und Frauen bei 65 und ein maximales Rentenalter, das bei 67 Jahren liegen könnte. Wer früher aussteigt, muss mit Einbussen rechnen, wer länger arbeitet, soll mit einer Zusatzrente belohnt werden.

Betreuungsgutschriften nur für Erwerbstätige
Weitere verabschiedete Projekte betreffen die jüngere Generation. «Die Vorbereitung auf die Zukunft beginnt mit der Geburt», sagte die Urner Nationalrätin Gabi Huber. Darum fordert die FDP etwa frühere Einschulung, mehr Tagesschulen und weniger administrative Hürden bei der Einrichtung von Kindertagesstätten.

Dadurch soll die Chancengleichheit der Kinder verbessert und jungen Müttern ermöglicht werden, erwerbstätig zu bleiben. Aus den Reihen der Delegierten wurde zudem der Vorschlag aufgenommen, dass Betreuungskosten von den Steuern abgezogen werden können.

Die Delegierten unterstützten Betreuungsgutschriften für Eltern, wie sie auch SP und CVP vorschweben, allerdings nur für Erwerbstätige. Die Finanzierung ist noch unklar, neue Arbeitgeberbeiträge oder Bundesmittel sollen aber nicht notwendig sein, wie die Zürcher Kantonsrätin Regine Sauter versicherte.

Auch die universitäre und die Berufsbildung will die FDP fördern, etwa mit Ausbildungsdarlehen. Ausserdem sprachen sich die Delegierten für eine formelle Harmonisierung des Stipendienwesens aus. Arbeitgeber-Direktor Thomas Daum erhielt Applaus für seine Anregung, die FDP solle sich in der Schulbildung wieder vermehrt für naturwissenschaftliche und mathematische Kompetenz einsetzen.

Wahlen mit Taten gewinnen
Für Nationalrat Otto Ineichen (LU) war dies alles nicht handfest genug. «Wir sind Weltmeister im Papiere schreiben. Aber nur mit Taten werden wir die Wahlen gewinnen», sagte er. Im Kanton Luzern habe er darum ein Pilotprojekt für Tagesstrukturen in der Schule lanciert.

Er forderte die Delegierten auf, auch in ihren Kantonen solche Stukturen zu schaffen, die er dann über eine Stiftung finanzieren will. Laut Ineichen stehen dafür rund 2 Millionen Franken zur Verfügung.

Erben PDF Drucken E-Mail

Für die meisten kommt Erbe zu spät

Noch nie ist in der Schweiz so viel Geld vererbt worden wie heute fast 30 Milliarden Franken pro Jahr. Doch die meisten erben erst, wenn sie es nicht mehr nötig haben.

Erbschaften haben in der Schweiz eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung: 28,5 Milliarden Franken werden jährlich auf diese Weise umgeschichtet. Die Schweizerinnen und Schweizer erben somit mehr, als sie selber ersparen. Dennoch wurde das Hinterlassen bislang kaum wissenschaftlich untersucht. Jetzt liegt aber eine umfassende Studie vor, die der Nationalfonds in Auftrag gegeben hat und die in diesen Tagen in den Buchhandel kommt.

Interessant ist vor allem, welche Altersgruppen in den Genuss der Erbschaften kommen: Es sind in erster Linie die über 50-Jährigen. Ein Drittel aller Erbenden ist sogar bereits pensioniert. Das war nicht immer so: 1980 ging noch fast die Hälfte der Erbschaften an unter 50-Jährige. Heute kriegt diese Altersgruppe nur noch ein Drittel der vererbten Summe. Und im Jahr 2020 dürfte es gar nur noch ein Fünftel sein.

Damit verlagert sich das Erben immer mehr in jene Lebensphase, in der man das Geld eigentlich nicht mehr nötig hätte. Dafür fehlt es in der Familienphase, wenn die Kosten für die Kinder am höchsten sind und die Hypothekarzinsen drücken.

Als Folge davon konzentrieren sich die Vermögen hier zu Lande wie in kaum einem anderen Staat in der Rentnergeneration. Werden sie vererbt, geschieht dies in der Regel steuerfrei. Denn die meisten Kantone haben die Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen abgeschafft. Und die Chancen für eine Wiedereinführung stehen schlecht. Nur ein Viertel der Schweizerinnen und Schweizer  so ergab eine Umfrage  sind für das Besteuern von Erbschaften. Dabei fällt auf, dass sich in erster Linie gut Ausgebildete dafür aussprechen (40 Prozent)  ironischerweise also jene, die am ehesten in den Genuss einer Erbschaft kommen.

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Ein Drittel geht beim Erben leer aus
Die Erbschaften sind äusserst ungleich verteilt: Während die obersten zehn Prozent drei Viertel der gesamten Summe absahnen, kann ein Drittel der Bevölkerung gar nichts erben.
 
Fast drei Prozent des Vermögens werden in der Schweiz jährlich mittels Erbschaften umverteilt. Wer wie viel an wen vererbt, war bisher aber weit gehend unbekannt. Nun ist die wissenschaftliche Lücke im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 52 geschlossen worden: Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) hat eine Fülle von Daten zusammengetragen und in einem Buch publiziert, das jetzt in den Handel kommt.

Danach vererbte eine Erblasserin oder ein Erblasser im Jahr 2000 durchschnittlich 456 000 Franken. Weil meist mehrere Erben beteiligt waren, ist deren Erbsumme nicht ganz so gross - nämlich 178 700 Franken. Auch hier handelt es sich um einen Durchschnittswert. Effektiv verteilen sich die Erbschaften äusserst ungleich auf die Bevölkerung: Gut die Hälfte der Erbenden teilen sich lediglich zwei Prozent der Gesamtsumme, wobei ein Drittel ganz leer ausgeht. Auf der anderen Seite erhalten die obersten zehn Prozent drei Viertel aller vererbten Vermögen.

Auch beim Erben ein Röstigraben
Dabei gilt - wie so oft im Leben - das Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben. Akademiker erben im Schnitt deutlich mehr als Handwerker und diese wiederum deutlich mehr als solche, die keine Berufslehre gemacht haben. Interessant ist ferner, dass es auch beim Erben einen Röstigraben gibt: «In der Westschweiz sind die individuellen Chancen zu erben nur halb so gross wie in der Deutschschweiz», schreiben die Forscher und führen dies auf die generell geringeren Vermögen in der Romandie zurück.

Gesamtschweizerisch wurden im Jahr 2000 laut der Nationalfondsstudie 28,5 Milliarden Franken vererbt, was 6,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) entspricht. Die Schweiz liegt damit im internationalen Vergleich weit vorne. In Deutschland machen die Erbschaften zum Beispiel nur 2 Prozent des BIP aus. Die Differenz erklärt sich zum einen durch die Tatsache, dass hier zu Lande im Zweiten Weltkrieg weit weniger Vermögen vernichtet wurden. Zum andern konzentriert sich das Geld in der Schweiz viel stärker in der Rentnergeneration, wodurch es schneller wieder vererbt wird.

Heidi Stutz, Tobias Bauer, Susanne Schmugge: Erben in der Schweiz. Eine Familiensache mit volkswirtschaftlichen Folgen. Verlag Rüegger, 288 Seiten, 48 Franken.

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Für Patchwork-Familien ist das Erbrecht ungerecht
Stiefkinder und unverheiratete Lebenspartner gehen beim Erben leer aus, wenn ein Testament fehlt. Das wird immer mehr zum Problem.

Bern. - Das Schweizer Erbrecht vermag mit dem realen Leben nicht mitzuhalten. Vor allem so genannte Patchwork-Familien empfinden die heutigen Regeln als ungerecht. Danach haben unverheiratete Lebenspartner und Stiefkinder kein Anrecht auf eine Erbschaft, wenn ein Testament fehlt. Selbst wenn ein solches vorliegt, müssen die Pflichtteile für die leiblichen Kinder eingehalten werden.

Doch damit nicht genug: Stiefkinder und unverheiratete Lebenspartner werden bei den Erbschaftssteuern überdies weit stärker zur Kasse gebeten als Eheleute und leibliche Kinder. Dies widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung. Eine Umfrage der Erbschaftsforscher zeigt, dass für die meisten Schweizerinnen und Schweizer die reale Nähe zur verstorbenen Person entscheidend ist - nicht eine Formalität wie ein Ehevertrag oder ein bestimmter Verwandtschaftsgrad.

Das Gerechtigkeitsempfinden des Volks unterscheidet somit kaum zwischen klassischer Familie und neuen Lebensformen. Wohl aber das Gesetz. Dieses ist immer noch auf die traditionelle Familie zugeschnitten und genügt den heutigen Lebensrealitäten nicht mehr. Das Problem dürfte sich in Zukunft gar noch verschärfen. Denn der Anteil der Patchwork-Familien nimmt ständig zu.

Bereits heute wächst jedes fünfte Schweizer Kind nicht mit beiden Elternteilen auf. Doch die Schweizer Politik hat noch nicht auf dieses Problem reagiert. Ganz anders in Deutschland: Dort wird diskutiert, ob man die Pflichtteile abschaffen soll. So wären die Erblasser frei, wem sie ihr Vermögen zukommen lassen möchten. Wie in England.

Nur jeder Vierte schreibt Testament
Bereits heute verfassen vor allem Ledige und Mitglieder von Patchwork-Familien ein Testament. In klassischen Familien ist dies dagegen eher die Ausnahme. Insgesamt hält ein Viertel der Erblasser ihren letzten Willen schriftlich fest - je mehr jemand zu vererben hat, desto eher. Aber auch in Millionärskreisen verfasst nur etwas mehr als die Hälfte ein Testament. Die meisten Erblasser (93 Prozent) möchten ohnehin allen Kindern gleich viel zukommen lassen - wohl auch, um Streit zu vermeiden.

Insgesamt fliessen 58 Prozent der vererbten Summen an die Kinder. Zählt man den Anteil der Ehepartner (16 Prozent) hinzu, bleiben drei Viertel in der engsten Familie. Vergleichsweise selten können dagegen Hilfswerke und andere Organisationen von Erbschaften profitieren. Sie teilen sich 4 Prozent des Kuchens. Bei insgesamt mehr als 28,5 Milliarden Franken macht dies aber immer noch über 1 Milliarde Franken aus. Viele Hilfswerke haben daher inzwischen ein professionelles Legate-Marketing aufgezogen - und setzen damit auf einen Wachstumsmarkt. Denn die Erbsummen werden auch in den nächsten Jahren weiter steigen.

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