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Mit der AHV/IV und der Pensionskasse alleine wollen sich viele SchweizerInnen im Ruhestand nicht begnügen müssen. Die 3. Säule ermöglicht es, individuelle Vorsorgelücken steuerlich begünstigt zu schliessen. Wie der obligatorische Teil ruht auch der freiwillige Teil der Altersvorsorge auf zwei recht unterschiedlichen Pfeilern: die gebundene Säule 3a, die grosse Steuervorteile geniesst, und die freie Vorsorge 3b. Die 3. Säule umfasst sämtliche Formen des privaten Sparens und Vorsorgens, vom einfachen Konto bis hin zum Eigenheim. Der Anreiz zum Sparen sind die teils massiven Steuervorteile. Wie hoch sie ausfallen, hängt von einem simplen Schema ab: Je schwieriger man vor der Pensionierung auf seine Spargelder zurückgreifen kann, desto grösser sind die Steuervorteile.
Säule 3a: Gebunden aber steuerfrei
1985 wurde gleichzeitig mit dem BVG-Obligatorium auch die Säule 3a eingeführt. Deren Witz: Sämtliche Sparbeträge lassen sich von der Einkommenssteuer absetzen. Das lässt sich aber nicht unbegrenzt tun: Angestellte können pro Jahr maximal 6077 Franken auf einem 3a-Konto sparen (Stand 2003), Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens (maximal 30'384 Franken).
Der Steuervorteil hat allerdings einen Preis. Man kann 3a-Gelder nur unter vier Bedingungen vorzeitig abheben: - wenn man eine Wohnung oder ein Haus kauft (und selbst darin wohnen will) und um die Hypothek abzuzahlen,
- wenn man eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt oder sie wechselt,
- um sich in die Pensionskasse einzukaufen und
- wenn man definitiv aus der Schweiz wegzieht.
3a-Sparen kann man bei einer Bank oder einer Versicherung. Banklösungen sind sehr bedeutend flexibler; man kann Jahr für Jahr selbst entscheiden, ob und wie viel man auf sein 3a-Konto einzahlen will. Im Gegenzug kann man sich mit einer Risiko-, Kapital- oder Rentenversicherung gegen Todesfall- und Invaliditätsrisiken zusätzlich absichern.
Es lohnt sich, mindestens zwei 3a-Säule-Konti eröffnen. So lassen sich die Spargelder nach Erreichen des 60. Altersjahr gestaffelt beziehen, die Steuerprogression kann so gebrochen werden. Der kleine Trick hat grosse Wirkung: Man spart leicht eine vierstellige Summe.
Säule 3b: Nur geringe Steuervorteile
Das zweite Bein der 3. Säule umfasst alle privaten Ersparnisse vom Sparbuch bis hin zu fondsgebundenen Lebensversicherungen oder Einmaleinlagen. Im Unterschied zu den 3a-Spargeldern kann man leichter auf sie zugreifen. Der Nachteil: Die Steuerersparnisse sind im Vergleich zur Säule 3a entsprechend gering.
Steuerlich gefördert sind - in begrenztem Rahmen - vor allem Versicherungsanlagen. So sind bei gemischten Kapitalversicherungen mit garantiertem Erlebens- und Todesfallkapital die Erträge steuerbefreit; hinzu kommt meist eine Prämienbefreiung im Falle einer Invalidität. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist die Auszahlung (bei Bund und einzelnen Kantonen) steuerbefreit, allerdings nur wenn die Versicherung mindestens für zehn Jahre abgeschlossen wird. Einmaleinlageversicherungen wiederum sind nur dann steuerbefreit, wenn sie über mindestens fünf Jahre laufen, vor der Vollendung des 66. Altersjahrs abgeschlossen werden und die Auszahlung frühestens mit 60 erfolgt.
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