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Mit der 2003 beschlossenen Senkung der BVG-Mindestverzinsung bei gleichzeitig schrumpfenden Umwandlungssätzen für die Altersguthaben droht so manchem Pensionär eine Vorsorgelücke. Diese gilt es zu schliessen. Je länger man in eine Pensionskasse einzahlt, desto höher wird die Summe des Alterskapitals auf dem Versicherungsausweis. Doch Vorsicht: Wer angesichts des stolzen Betrags beruhigt in den Lebensabend blickt, dem droht unter Umständen ein böses Erwachen. Die jüngst beschlossene Senkung des Mindestzinses auf 2,25 Prozent lässt das Alterskapital schmelzen wie Schnee an der Frühlingssonne. Hinzu kommt, dass mit der Senkung des Umwandlungssatzes die monatlichen Renten tiefer ausfallen werden. Vor diesem Hintergrund droht vielen Versicherten eine Vorsorgelücke, d.h. sie werden bei der Pensionierung zu wenig Rente oder Kapital zur Verfügung haben, um den gewohnten Lebensstandard weiterführen zu können.
Pensionskasse: Alterskapital erhöhen
Wer sich Klarheit über eine mögliche Vorsorgelücke verschaffen will, kann dies einfach ermitteln. Als erstes muss der geschätzte jährliche Bedarf nach der Pensionierung berechnet werden. Davon werden die Renten aus Pensionskasse und AHV abgezogen. Die Differenz zeigt die jährliche Vorsorgelücke auf. Wer seine Altersvorsorge wieder auf solidere Beine stellen will, muss selber aktiv werden. Für die Deckung der Vorsorgelücke stehen vier Möglichkeiten zur Verfügung:
Mit zusätzlichen Einzahlungen in die Pensionskasse können Alterskapital und Rente erhöht werden. Zudem dürfen die einbezahlten Beträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Einzahlungsmöglichkeiten sind aber beschränkt und hängen unter anderem vom reglementarischen Rücktrittsalter und Eintrittsjahr in die Vorsorgeeinrichtung ab. Und im weiteren gilt: Bei sanierungsbedürftigen Vorsorgeeinrichtungen sind freiwillige Einkäufe nicht zu empfehlen.
Steuerfreies sparen mit 3a-Konto
Eine gute Alternative ist das Sparen mit einem 3a-Konto. Die einbezahlten Beträge sind bis zu einer gewissen Limite (2003: 6077 Franken) steuerfrei. Das Geld bleibt grundsätzlich bis 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters zweckgebunden, d.h. kann nicht früher oder für andere Ziele abgehoben werden. Ausnahmen: Wegzug ins Ausland, Erwerb von Wohneigentum, Amortisation von Hypotheken oder Übertritt in die berufliche Selbständigkeit.
Sparen für die dritte Säule geht auch mit Wertschriften, genauer gesagt durch die Anlage in Wertschriftenfonds. Diese sind gesetzlich genau geregelt: zum Beispiel darf der Aktienanteil 50 Prozent nicht überschreiten. Auch hier können die einbezahlten Beträge bis zur Limite von 6077 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
In Fonds investieren
Eine Vorsorgelücke kann auch mit dem gestaffelten Investieren in Fonds geschlossen werden. Fondssparpläne bieten mit ihrer langfristigen Ausrichtung und dem systematischen Investieren auch in schwierigen Börsenzeiten Vorteile. Der Anleger investiert regelmässig einen bestimmten Betrag und bekommt so bei Kursschwächen automatisch mehr Fondsanteile als in der Hausse, was den durchschnittlichen Einstiegspreis senkt. |