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Pensionierungszeitpunkt PDF Drucken E-Mail

Ordentliche Pensionierung
Der Anspruch auf eine AHV-Altersrente entsteht am ersten Tag des Monates, welcher der Vollendung des Rentenalters folgt (Männer 65 Jahre, Frauen 63 Jahre). Eine Finanzplanung kann Sie auch bei der Vorbereitung der ordentlichen Pensionierung unterstützen.

Frühpensionierung
Wer frühzeitig aus dem Arbeitsalltag aussteigt, verdient kein Geld mehr kommt aber in den früheren Genuss des dritten Lebensabschnittes. Es entsteht eine Einkommenslücke, die es wenn möglich über das angesparte Vermögen zu stopfen gilt.So richtig wohl fühlt man sich als Frühpensionär dann, wenn ausreichend Kapital zur Verfügung steht.

Zwangspensionierung
Wer gegen seinen Willen in die Frühpension geschickt wird und nicht über ausreichend Kapital verfügt, der muss sich was einfallen lassen. Denn Zwangspensionierte haben mit einer lebenslänglichen Kürzung der Rente zu rechnen.

Der Bundesrat hat Ende 2000 eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA ForAlt) beauftragt, ein Forschungsprogramm zur längerfristigen Weiterentwicklung der Altersvorsorge in der Schweiz durchzuführen, wobei insbesondere der Anpassungsbedarf in der AHV im Vordergrund stand. 

Wie die Forschungsergebnisse zeigen, ist das tatsächliche Rentenalter in den 90er-Jahren gesunken, während das AHV-Rentenalter unverändert geblieben ist. Das Rücktrittsalter wurde schwergewichtig von der konjunkturellen Lage auf dem Arbeitsmarkt, von der damit verknüpften betrieblichen Alterspolitik und von den Möglichkeiten des Frührücktritts in der beruflichen Vorsorge bestimmt.

Damit konnten auch die Faktoren identifiziert werden, welche voraussichtlich auch in Zukunft das Rücktrittsverhalten bestimmen werden: Die konjunkturell bestimmte, generelle Nachfrage nach Arbeitskräften, die Möglichkeiten, welche die Betriebe älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bieten (Weiterbildung, Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsorganisation, Bezahlung) und schliesslich die Möglichkeiten, welche sich den Personen für einen Altersrücktritt bieten (Leistungen der beruflichen Vorsorge, Regelungen auf Ebene der Gesamtarbeitsverträge, Sozialpläne im Fall von Restrukturierungen). Weiter haben Studien gezeigt, dass die Partizipation der Frauen am Arbeitsmarkt wesentlich von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abhängt. Hier liegt in der Schweiz möglicherweise ein noch nicht ausgeschöpftes Potential. Zudem ist davon auszugehen, dass die AHV-Renten auch in Zukunft für einen grösseren Teil der Bevölkerung eine wesentliche Einkommensquelle im Rentenalter darstellen wird.


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