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So richtig wohl fühlt man sich als Frühpensionär dann, wenn ausreichend Kapital zur Verfügung steht. Aber Vorsicht: Der frühe Ruhestand ist eine teure Angelegenheit und sei gut vorbereitet.
Wer frühzeitig aus dem Arbeitsalltag aussteigt, verdient kein Geld mehr. Es entsteht eine Einkommenslücke, die es wenn möglich über das angesparte Vermögen zu stopfen gilt. Wenig vorteilhaft ist es, den vorzeitigen Ruhestand über Vorbezüge bei AHV- und Pensionskassen zu finanzieren, weil so lebenslange Kürzungen der AHV- und Pensionskassenrenten entstehen. Der Kapitalstock der Vorsorgekasse nimmt infolge der Vorbezüge ab, die Renten schrumpfen. Damit nicht genug: Bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionsalters müssen Frühpensionierte weiter AHV-Beiträge abliefern, und zwar auf der Berechnungsbasis der Nichterwerbstätigen. Ein schwacher Trost ist dabei, dass die AHV Beiträge in der Steuererklärung abgezogen werden können.
Genügend liquide Mittel bereitstellen
Wer mit dem Gedanken spielt, sich früher als geplant aus der Arbeitswelt zu verabschieden, sollte beachten, dass Vorsorgebeiträge nicht einfach zu einem beliebigen Zeitpunkt bezogen werden können. AHV-Beiträge bekommt man beispielsweise frühestens zwei Jahre vor der gesetzlichen Pensionierung, Renten von Pensionskassen drei bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Ruhestand. Frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung kann auf Kapital aus der Säule 3a zurückgegriffen werden.
Wie hoch der Lebensstandard im vorgezogenen Ruhestand ist, hängt also vom finanziellen Polster ab. Ideal sind liquide Anlagen in Schweizer Franken, beispielsweise Sparguthaben auf Konti oder Obligationen beziehungsweise Obligationenfonds. Weniger geeignet ist das Sparen in Lebensversicherungen. Oft ist eine Auszahlung erst beim Erreichen des regulären Pensionsalters fällig. Eine vorzeitige Auflösung hat in der Regel einen grösseren Verlust zur Folge.
Selbstständigkeit: Alterskapital unangetastet lassen
Eine Frühpensionierung bedeutet aber nicht unbedingt, dass man sich aus dem Erwerbsleben zurückziehen muss. Es besteht auch die Möglichkeit, sich selbständig machen. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass der Schritt in die Selbstständigkeit genau und frühzeitig - ein bis drei Jahre vor der Frühpensionierung - vorbereitetet wird. Auf jeden Fall sollte das Alterskapital unangetastet bleiben und auf eine Freizügigkeitspolice übertragen oder in einem Freizügigkeitskonto deponiert werden. Allfällige Vorsorgelücken können so weiterhin ausgebessert werden. Die Bildung von Rücklagen im Rahmen der Säule 3a ist weiterhin möglich.
Liegenschaftsbesitzer tragen im Erwerbsleben meist ein Grossteil ihrer Hypothek ab. Bei der Pensionierung wollen viele ihre Hypothek dann wieder aufzustocken. Zwar steigen dann die Schuldzinsen, die Steuerbelastung hingegen sinkt. Die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung sind von Fall zu Fall unterschiedlich und sollten mit einem Fachmann genau besprochen werden.
Bei Abfindungen kassiert der Fiskus mit
Bietet ein Unternehmen seinen Angestellten die Frühpensionierung an, wird oft auch eine Abfindung bezahlt. Mit diesen Betrag lassen sich allfällige Vorsorgelücken überbrücken. Aber Vorsicht: vor dem Fiskus kann die Abfindung zum normalen Erwerbseinkommen zugezählt werden, 35 bis 45 Prozent der Abfindung fliessen dann dem Steueramt zu. Hat die Abfindung aber Vorsorgecharakter - dies ist beim Bund und in den meisten Kantonen dann der Fall, wenn die Abfindung vor 55 erfolgt - erhebt der Staat keine Steuern auf Abfindungen.
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