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Ordentliche Pensionierung PDF Drucken E-Mail

Ordentliche Pensionierung

Der Anspruch auf die AHV-Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Er erlischt erst am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.

Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren.

Das Rentenalter beträgt für Frauen:

  • mit Geburtsjahr 1938 und älter 62 Jahre
  • mit Geburtsjahr 1939 bis 1941 63 Jahre
  • mit Geburtsjahr 1942 und jünger 64 Jahre

BSP: Ein Mann, der am 17. 6. 1936 geboren wurde, erhält seine erste ordentliche Altersrente am 1. 7. 2001 ausbezahlt.

Versicherte können aber im Rahmen des flexiblen Rentenalters auch den Bezug der Altersrente um ein oder zwei Jahre vorziehen (Vorbezug) oder um ein bis maximal fünf Jahre aufschieben (Aufschub). Bei Ehepaaren ist es auch möglich, dass der Gatte die Rente vorbezieht und die Gattin die Rente aufschiebt oder umgekehrt.

Siehe auch www.ahv.ch


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