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Wer gegen seinen Willen in die Frühpension geschickt wird und nicht über ausreichend Kapital verfügt, der muss sich was einfallen lassen. Denn Zwangspensionierte haben mit einer lebenslänglichen Kürzung der Rente zu rechnen. Die schwierige Wirtschaftslage fordert ihren Tribut. Zwangspensionierungen sind nicht mehr der Einzelfall, sondern salonfähig geworden. Besonders hart trifft es diejenigen, die nicht damit gerechnet haben. Wer davon betroffen ist, sollte seine finanzielle Situation genau unter die Lupe nehmen und sich einige Gedanken über seine Zukunft machen. Denn die unfreiwillig dazu gewonnene Freizeit und der darauf folgende reguläre Ruhestand müssen irgendwie finanziert werden.
Finanzielle Einbussen schmerzen
Das Verdikt ist hart. Das unschöne Wort «Zwangspensionierung» hört sich nicht umsonst wie ein Urteilsspruch an. Wer verfrüht in den Ruhestand tritt, muss sich meist mit einigen finanziellen Problemen rumschlagen. Die Pensionskassenrente beispielsweise fällt deutlich tiefer aus, denn es entfallen Beiträge und Zinsen bis zur regulären Pensionierung. Die Altersrente wird aufgrund des vorhandenen Guthabens zum Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung berechnet. Dieses ist höher, je länger Beiträge geleistet werden können und maximal, wenn bis zum ordentlichen Rentenalter Beiträge eingezahlt werden.
Zudem fällt die Regelung beim Umwandlungssatz je stärker ins Gewicht, desto früher der Zwangsruhestand eintritt. Mit dem gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz von derzeit 7,2 Prozent wird das vorhandene Pensionskassenkapital aus der sogenannten zweiten Säule in eine lebenslängliche Rente umgerechnet. Für jedes Jahr in der vorzeitigen Pension, sinkt dieser Satz um rund 0,2 Prozentpunkte. Fünf Jahre gleich 1 Prozentpunkt. Hochgerechnet führt dies in den meisten Fällen zu schmerzhaften finanziellen Einbussen im Alter.
Einkommenslücke: AHV-Vorbezug ungünstig
Vorbezüge aus der AHV können helfen, sind aber auch nicht das Gelbe vom Ei. Der Vorbezug der AHV-Rente ist zwar erst zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich, dies aber aus gutem Grund. Pro Vorbezugsjahr reduziert sich die AHV-Rente nämlich um 6,8 Prozent bei Männern. Bei Frauen beträgt die Reduktion noch bis ins Jahr 2009 nur 3,4 Prozent. Die derzeitige Maximalrente der AHV von 2110 Franken fällt demnach für einen Mann bei zweijährigem Vorbezug um 13,6 Prozent auf 1823 Franken. Zusammen mit den Einbussen auf den Bezügen aus der zweiten Säule resultieren deutliche Einbussen.
Der erzwungene Ruhestand fordert demnach von den Betroffenen die Fähigkeit, mit Finanzen umgehen zu können. An erster Stelle zur erfolgreichen Bewältigung einer Zwangspensionierung steht daher die Ermittlung der Einkommenslücke. Diese wird errechnet durch eine Aufstellung der Ausgaben und der Einnahmen. Ein allfälliger Ausgabenüberschuss muss dabei aus bestehenden Vermögenswerten finanziert werden. Ist das Kapital genug gross, kann man von den damit erzielten Erträgen leben. Andernfalls bleibt nur, das Ersparte sukzessive aufzubrauchen. Wie viel Kapital für die Sicherung des gewünschten Einkommens nötig ist, hängt von der Dauer der Einkommenslücke und der Höhe der Erträge ab, die mit den Geldanlagen erzielt werden.
Mit dem Arbeitgeber Lösungen suchen
In einigen Fällen liegt der rettende Anker auch beim Arbeitgeber. Grundsätzlich besteht zwar kein Anspruch auf eine Überbrückungsrente ? ausser dies wäre im Pensionskassenreglement selbst oder in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen. Manchmal erklärt sich der Arbeitgeber dennoch bereit, eine solche zu gewähren. Das ist allerdings der bei weitem glücklichere Fall. Meist bleibt dem Frühpensionierten nur der Gang zum Arbeitsamt als Trost. Wird ein Arbeitnehmer nämlich unfreiwillig vorzeitig pensioniert, hat er Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, und zwar auf die Differenz zwischen Pensionskassenrente und Arbeitslosentaggeld.
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