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12.11.04 - Der Sozialstaat Schweiz stösst an Grenzen PDF Drucken E-Mail

Der Sozialstaat Schweiz stösst an Grenzen  - Das Drei-Säulen-System - solide oder ein Kartenhaus?

Die Ablehnung der 11. AHV-Revision ändert nichts an der Tatsache, dass das Altersvorsorgesystem auch in der Schweiz aufgrund der demographischen Entwicklungen rasch wachsendem Druck ausgesetzt sein wird. In einer Diskussion über mögliche Reformwege herrschte die Meinung vor, der Ernst der Lage werde noch unterschätzt. 
  
Wer zahlt für die soziale Gerechtigkeit? Ist das Schweizer Altersvorsorgesystem ein Kartenhaus oder eine solide Konstruktion? Die Teilnehmer einer Tagung in Zürich, die der von Tito Tettamanti präsidierte Verein Zivilgesellschaft organisierte, wurden mit diesen und ähnlichen Fragen konfrontiert mit der Absicht, sie zu einer Deblockierung der sozialpolitischen Debatte zu ermuntern. Tettamanti hielt warnend fest, nicht alles, was gestern gut gewesen sei, tauge auch für die Zukunft. Es liege zudem in der Verantwortung der Elite eines Landes, das Volk von zwangsläufig unpopulären Sparmassnahmen zu überzeugen, wenn einmal die Erkenntnis gereift sei, dass man tatsächlich ein grösseres Problem vor sich habe.

Fehlende Nachhaltigkeit
Professor Manuel Ammann (Universität St. Gallen) zeigte in seinem Eintretensreferat überzeugend auf, dass eine nachhaltige Finanzierung der AHV-Renten in der gegenwärtigen Höhe und nach den gegenwärtigen Bezugskriterien kaum möglich sein wird. Natürlich würde stärkeres Wachstum, falls es in den kommenden Dezennien denn dauerhaft eintreten würde, die Probleme der ersten Säule weitgehend entschärfen. Würde aber von einer jährlichen Reallohnsteigerung von lediglich 0,5% - statt 1% (vgl. Tabelle) - ausgegangen, würde sich die Finanzlücke bei der AHV weiter öffnen und im Zeitraum 2002 bis 2040 rund 9,5 Mehrwertsteuer-Äquivalenzpunkte erreichen. Falls die Schweiz eine längere Phase mit Wachstumsschwäche - wie sie in den neunziger Jahren beobachtet wurde - erleiden würde, käme man folglich nicht um einen gewissen Leistungsabbau und/oder eine Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises herum. Die Alternative, nämlich die ständige Erhebung zusätzlicher Steuern und Abgaben zur Finanzierung der versprochenen Leistungen, wäre gar nicht verlockend. Ammann ergänzte, seine Rechnung sei rein mechanistischer Art und berücksichtige allfällige volkswirtschaftliche Rückkoppelungen und Wechselwirkungen sowie Strukturverschiebungen in den Beitrags- und Erwerbsquoten nicht.

Der Referent blieb in der Folge aber nicht bei der AHV stehen, sondern analysierte sie im Kontext des Drei-Säulen-Systems. Als mögliche Reformvariante - welche den Vorzug eines sanften Übergangs hätte - fand die Aufspaltung der zweiten Säule Erwähnung. Die im Obligatorium und Über-Obligatorium längst vorgezeichnete Trennung könnte ein Ausweg zur Linderung der Anpassungslasten sein; einerseits würde in einer Vorsorgeeinrichtung - wie bis anhin - kollektiv und unter Zulassung von Umverteilung Kapital angespart (Säule 2a), und anderseits würden die obligatorisch Versicherten neu individuell auf ein Kapitalkonto (Säule 2b) einzahlen. Vom Kapitaldeckungsverfahren würde also nicht abgerückt, doch würde das Vorsorgesparen nach individuellen Präferenzen zugelassen; nicht im Widerspruch dazu wäre, wenn Pensionskassen die Gelder der Säule 2b verwalten würden.

Eine AHV-Existenzminimum-Versicherung
In einer Studie, welche der Pensionsversicherungsexperte Martin Wechsler im Auftrag des Vereins Zivilgesellschaft erstellte, wurde das Einsparpotenzial einer nur das Existenzminimum deckenden AHV berechnet. Auf der Grundlage von Daten, welche Professor Robert Leu 1992 aufbereitet hatte, wurden 20 Klassen von Rentnerhaushalten (je 5%), abgestuft nach ihrem Einkommen, gebildet. Würden nun die reichsten Rentner (die obersten zwei Klassen und die Hälfte der dritten Klasse) keine AHV-Rente oder nur noch eine Teilrente erhalten, liessen sich immerhin 13% bis 14% - bzw. rund 4 Mrd. Fr. zu Preisen von 2004 - der laufenden totalen AHV- Ausgaben einsparen; dabei wurde die Annahme getroffen, dass alle reichen Rentner eine AHV- Maximalrente beziehen, was in der Realität jedoch überhaupt nicht zutrifft. Wechsler setzte selber ein grosses Fragezeichen hinter die politische Erfolgschance einer Reform entlang dieser Linien. Abgesehen davon, dass die Umsetzung einer AHV-Revision rund zehn Jahre brauche, würde die Frage des (angetasteten) Besitzstandes viel, wohl eher zu viel Konfliktstoff enthalten. - Votanten aus Politik, Wissenschaft und Bürokratie verwarfen in der Diskussionsrunde die Idee, die AHV auf dem Buckel der Reichen sozusagen doppelt sanieren zu wollen. Nicht neu war der Hinweis, dass die AHV die Reichen brauche, aber die Reichen nicht die AHV brauchen würden. Da hohe Einkommen aufgrund der nach oben offenen Skala de facto auf dem Wege der Lohnsteuer netto sehr viel Geld in die erste Säule einzahlen, könnte die Einführung einer Existenzminimum- Versicherung tatsächlich fatale sozialpolitische Folgen haben. Die vorgebrachten Reformpunkte, dazu gehörten weiter die Idee einer Einheitsrente oder der provokante Ansatz, die AHV auf die Fürsorge-Funktion zu reduzieren, erinnerten jedenfalls mit der nötigen Schärfe daran, dass die Ablehnung der 11. AHV-Revision kein Grund sein darf, nun die Augen vor den Finanzierungsproblemen der Sozialwerke zu verschliessen.

gelesen bei: http://www.nzz.ch/2004/11/12/wi/article9ZKIE.html
 

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