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Die Aufteilung des ehelichen Vermögens im Falle einer Scheidung oder bei Tod eines Ehepartners bereitet oft Schwierigkeiten. Das gilt vor allem für Ehepaare im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, für den sich heute die meisten Paare entscheiden. Sowohl im Todesfall als auch bei Scheidung findet zunächst die güterrechtliche Auseinandersetzung statt. Das bedeutet: Das Vermögen beider Partner wird aufgeteilt in Eigengut und Errungenschaft. Zum Eigengut gehört alles, was einem schon vor der Heirat gehörte; plus das, was einem während der Ehe als Erbschaft oder Schenkung zufiel. Zur Errungenschaft zählt das von den Ehepartnern während der Ehe Erworbene wie das Einkommen nach der Heirat. Im Falle einer Scheidung gehört jedem Ehegatten sein Eigengut und die Hälfte der gemeinsamen Errungenschaft. Derselbe Betrag fällt bei Tod eines Ehegatten in seinen Nachlass. Vermischte Vermögen Weil ein Vermögen im Laufe einer Ehe Veränderungen erfährt, wird es immer schwieriger festzustellen, welche Teile zum Eigengut und welche zur Errungenschaft gehören. Zum Beispiel hat die Ehefrau vor der Heirat ein Wertschriftendepot von 100 000 Fr. besessen. Im Laufe der Jahre wurden Aktien und Obligationen gekauft und verkauft. Es findet also eine Vermischung des Eigenguts mit neuen Wertpapieren statt, die mit ehelichen Ersparnissen und somit Errungenschaftsvermögen erworben wurden. Problematisch wird es unter Umständen auch, wenn beide Partner zur Finanzierung einer Sache beitragen. Unterstützt beispielsweise ein Ehegatte den anderen finanziell beim Erwerb einer Liegenschaft, ohne dass er eine Gegenleistung verlangt (wie ein Darlehenszins), ist er anteilsmässig auch an der Wertsteigerung der Liegenschaft beteiligt. Schwierige korrekte Trennung Nach vielen Ehejahren ist es oft nicht mehr möglich, das Eigengut und die Errungenschaft der Eheleute auseinander zu halten. In der Praxis wird daher bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung ein vereinfachtes Verfahren angewendet, indem der Nominalwert des Eigenguts zur Zeit der Heirat oder der Erbschaft angerechnet wird. Wer dies vermeiden oder eine korrekte Teilung möchte, sollte darauf achten, dass Eigengut und Errungenschaft auch während der Ehe strikte getrennt bleiben. Beispielsweise indem Wertschriften des Eigenguts und der Errungenschaft in separaten Wertschriftendepots aufbewahrt werden. Bei Liegenschaften sollte man über die Kapitalflüsse genau Buch führen: Wer kauft die Liegenschaft mit welchen Mitteln? Wer investiert aus welchem Vermögen zusätzliches Kapital in die Liegenschaft und mit welchem Geld wird die Hypothek amortisiert? Gelesen unter: http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=1019477&ressort=wirtschaft |