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Unternehmensnachfolge, Nachfolgeregelung PDF Drucken E-Mail

Unternehmer von heute müssen immer an morgen denken. Dazu gehört auch, sich rechtzeitig um die Nachfolge zu kümmern. Denken Sie dabei nicht nur an die eigene Familie, sondern auch an qualifizierte Mitarbeiter, die ein Unternehmen führen können und ausreichend Übernahmekapital haben. Auch externe Nachfolger, die ihre Führungskompetenz bereits in anderen Unternehmen bewiesen haben, kommen in Frage.

Versäumte Nachfolgeregelungen sind wie "Zeitbomben": Je näher der Zeitpunkt der Detonation bzw. des Rücktritts naht, desto schwieriger wird das Entschärfen der Situation. Selbstverständlich stellt der Übergang von einer Führungsgeneration zur nächsten immer eine Zäsur dar: Brüche in Führungsstil, Unternehmenskultur und Strategie sind unvermeidlich. Trotzdem oder gerade deshalb will Ihr Lebenswerk langfristig geplant sein - zu Ihrem Vorteil und zur Sicherung der Zukunft der Ihnen anvertrauten Mitarbeiter.

Geht das Unternehmen auf den Sohn, die Tochter oder ein anderes Familienmitglied über, erfolgt die Übergabe des Unternehmens meist im Rahmen einer schrittweisen Übertragung durch Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Die schrittweise gesellschaftsrechtliche Beteiligung ist innerhalb der Familie der klassische Weg einer Unternehmensübertragung. Sie kann entweder im Rahmen einer Schenkung oder eines Verkaufs durchgeführt werden. Weitere Nachfolgeregelungen sind u.a. die Erbschaft, der Verkauf und der Management Buy Out (MBO).

Nachfolgelösungen müssen verschiedene Aspekte berücksichtigen (für grössere Darstellung auf Graphik klicken):

Für Unternehmer ergeben sich deshalb verschiedene Einflüsse auf die Vermögensoptimierung und eigene Vorsorgeplanung (für grössere Darstellung auf Graphik klicken):

Eine schlecht vorbereitete Nachfolge ist ein Unternehmenskiller ersten Ranges. Untersuchungen belegen, dass jede vierte Übernahme in eine Unternehmenskrise einmündet. Insofern ist der Zuzug von spezialisierten Beratern empfehlenswert.

Eine Nachfolgeregelung in einem Unternehmen kann z.B. nach folgendem Musterablaufen:


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